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Nachricht vom 31.01.2021    

Verfassungsgerichtshof: „Ich tu’s“ wird nicht zur Landtagswahl zugelassen

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat die Nichtanerkennungsbeschwerde der Wählervereinigung "Ich tu’s" mit Beschluss vom 28. Januar 2021 verworfen.

Der Nichtanerkennungsbeschwerde wurde nicht stattgegeben. Symbolfoto

Neuwied. Am 6. Januar 2021 entschied der Kreiswahlausschuss gegen die Zulassung von „Ich tu’s –DIE BÜRGER– Initiative e.V.“ zur Landtagswahl im Wahlkreis 4 Neuwied. Gemäß § 42 Absatz 5 Landeswahlgesetz legte die Wählervereinigung innerhalb von 3 Tagen fristgerecht Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ein.

Die Rechtschutzmöglichkeit für Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählergemeinschaften nach § 42 Absatz 5 Landeswahlgesetz wurde erst im Jahr 2015 ins Wahlgesetz aufgenommen und nun durch „Ich tu’s“ als erste Wählergruppe überhaupt in Anspruch genommen.

Nach Einholung verschiedener Stellungnahmen durch den Verfassungsgerichtshof, unter anderem bei der Landesregierung, dem Landtag und dem Landeswahlleiter, lehnte das Verfassungsgericht die Nichtanerkennungsbeschwerde der Wählergemeinschaft überraschend ab. Das Urteil kann hier eingesehen werden.



Dies sehen die Mitglieder von „Ich tu’s“ anders. „Es wurde uns, sowohl aus dem Hause des Kreis- als auch des Landeswahlleiters, nur die Beschwerdemöglichkeit vor dem Verfassungsgericht eingeräumt“, erklärt Wahlkreiskandidat Patrick Simmer und ergänzt: „Wir gehen auch nach wie vor davon aus, dass wir hier korrekt beraten wurden und das Verfassungsgericht fälschlicherweise unterschiedliche Regelungen und Zuständigkeiten miteinander vermischt.“

Die Wählergruppe „Ich tu’s“ prüft nun weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Möglichkeit einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, um doch noch an der Landtagswahl am 14. März 2021 teilnehmen zu dürfen.



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