Werbung

Nachricht vom 15.01.2021    

Meldepflicht: Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen

Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Unternehmen müssen bis zum 31. März 2021 ihre Daten an die Arbeitsagentur melden.

Symbolfoto

Neuwied. Die Bundesanstalt prüft auf gesetzlicher Grundlage, ob die Beschäftigungspflicht erfüllt ist. Arbeitgeber, mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2021 ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten geht es elektronisch.

Kostenlose Software
Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden.

Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine so genannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Falls eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden muss, kann dies ebenso über die Software berechnet werden.

Die Beschäftigungspflicht gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren.

Zur Information:
Arbeitgeber, die der Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Menschen nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese Abgabe wird nicht pauschal erhoben, sondern ist gestaffelt. Die Höhe der Abgabe beträgt je Monat und unbesetztem Arbeitsplatz zwischen 125 und 320 Euro.



Regelungen für kleinere Betriebe
Unternehmen mit weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie zahlen je Monat 125 Euro, wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen.

Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt müssen zwei Pflichtplätze besetzen. Sie zahlen 125 Euro, wenn sie weniger als diese beiden Pflichtplätze besetzen, und 220 Euro, wenn weniger als ein Pflichtplatz besetzt ist.

Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.
(PM)


Lokales: Neuwied & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion

NR-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Wirtschaft


Fernstudienangebot der IHK-Akademie Koblenz: Karriere als Bilanzbuchhalter

Die IHK-Akademie Koblenz startet am 17. Januar 2026 einen Fernlehrgang für angehende Bilanzbuchhalter. ...

Maxwäll-Energie Genossenschaft unterstützt Projekte im Westerwald mit 8.000 Euro

Die Maxwäll-Energie Genossenschaft eG hat erneut einen Teil ihres Jahresüberschusses für gemeinnützige ...

IHK-Akademie Koblenz: Auszeichnung für innovativen Lehrgang im Personalwesen

Die IHK-Akademie Koblenz hat mit ihrem Zertifikatslehrgang "Employer Brand Manager (IHK)" eine weitere ...

Italienische Genusskultur am Rhein: Neuma Vita eröffnet im Jachthafen

Am malerischen Jachthafen von Neuwied hat das stilvoll renovierte Restaurant Neuma Vita seine Türen geöffnet. ...

VR Bank "RheinAhrEifel" eG erneut als "Top Company" ausgezeichnet

Die VR Bank "RheinAhrEifel" eG hat zum fünften Mal in Folge die Auszeichnung als "Top Company" von kununu ...

Stadtwerke Neuwied unterstützen soziale Projekte mit Spenden

Die Stadtwerke Neuwied haben sich entschieden, auch in diesem Jahr auf den Versand von Weihnachtskarten ...

Weitere Artikel


Wettbewerb „startup innovativ“ beginnt

Gründerinnen und Gründer können sich ab 15. Januar auf das Förderprogramm „startup innovativ“ bewerben. ...

Polizeioberrat Matthias Päselt neuer Leiter der PI Neuwied

Polizeipräsident Karlheinz Maron hat zum Jahreswechsel Matthias Päselt zum Leiter der Polizeiinspektion ...

Bundesweiter Fernstudientag 2021 – IHK-Akademie Koblenz ist dabei

Am 28. Januar 2021 findet der jährliche bundesweite Fernstudientag statt. Auch dieses Jahr ist die IHK-Akademie ...

Einheitliche Kommunikations-Plattform an Grundschulen

Funktionierende Kommunikationsstrukturen sind in Zeiten der Corona-Pandemie das A und O. Das gilt vor ...

Spanisch im Onlinekurse der KVHS Neuwied lernen

Für alle, die pandemiebedingt zu Hause bleiben möchten oder müssen oder in ihrem Alltag nicht die Zeit ...

Gesichtsvisiere dürfen nicht mehr als Ersatz für Alltagsmasken genutzt werden

Mit der Änderung der Coronaschutzverordnung NRW zum 14. Dezember 2020 sind verschiedene Maßnahmen zum ...

Werbung