Werbung

Nachricht vom 15.01.2021    

Meldepflicht: Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen

Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Unternehmen müssen bis zum 31. März 2021 ihre Daten an die Arbeitsagentur melden.

Symbolfoto

Neuwied. Die Bundesanstalt prüft auf gesetzlicher Grundlage, ob die Beschäftigungspflicht erfüllt ist. Arbeitgeber, mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2021 ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten geht es elektronisch.

Kostenlose Software
Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden.

Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine so genannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Falls eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden muss, kann dies ebenso über die Software berechnet werden.

Die Beschäftigungspflicht gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren.

Zur Information:
Arbeitgeber, die der Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Menschen nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese Abgabe wird nicht pauschal erhoben, sondern ist gestaffelt. Die Höhe der Abgabe beträgt je Monat und unbesetztem Arbeitsplatz zwischen 125 und 320 Euro.



Regelungen für kleinere Betriebe
Unternehmen mit weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie zahlen je Monat 125 Euro, wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen.

Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt müssen zwei Pflichtplätze besetzen. Sie zahlen 125 Euro, wenn sie weniger als diese beiden Pflichtplätze besetzen, und 220 Euro, wenn weniger als ein Pflichtplatz besetzt ist.

Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.
(PM)


Lokales: Neuwied & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion

NR-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Wirtschaft


VR Bank stärkt soziale Projekte in Heddesdorf

Die VR Bank RheinAhrEifel eG unterstützt drei gemeinnützige Organisationen in Neuwied-Heddesdorf mit ...

Koblenz: Neue Wege zur Fachkräftesicherung durch Teilqualifizierung

Am Dienstag (2. Dezember) besuchte Staatssekretärin Petra Dick-Walther die Ausbildungswerkstatt der "vem.die ...

Hochschulpreis der WWA Region Koblenz: Acht Nachwuchswissenschaftler ausgezeichnet

Am Dienstag (2. Dezember 2025) wurden in Hachenburg acht herausragende wissenschaftliche Arbeiten mit ...

Advent im Weltladen Linz: Fairer Handel und weihnachtliche Vielfalt

Seit über einem Jahrzehnt bietet der Weltladen Linz eine breite Palette an Produkten aus Fairem Handel ...

Mit neuen Ideen in die Zukunft: food hotel Neuwied feiert 15 Jahre

Ein Hotel, das sich in Neuwied längst etabliert hat, feiert ein besonderes Jubiläum. Das food hotel besteht ...

Neun weitere Windräder geplant: SGD Nord prüft Antrag zum Windkraftausbau in Dierdorf und Sessenhausen

Die Firma Vattenfall wiwi consult Erneuerbare Energie Südwest GmbH plant den Bau und Betrieb von neun ...

Weitere Artikel


Wettbewerb „startup innovativ“ beginnt

Gründerinnen und Gründer können sich ab 15. Januar auf das Förderprogramm „startup innovativ“ bewerben. ...

Polizeioberrat Matthias Päselt neuer Leiter der PI Neuwied

Polizeipräsident Karlheinz Maron hat zum Jahreswechsel Matthias Päselt zum Leiter der Polizeiinspektion ...

Bundesweiter Fernstudientag 2021 – IHK-Akademie Koblenz ist dabei

Am 28. Januar 2021 findet der jährliche bundesweite Fernstudientag statt. Auch dieses Jahr ist die IHK-Akademie ...

Einheitliche Kommunikations-Plattform an Grundschulen

Funktionierende Kommunikationsstrukturen sind in Zeiten der Corona-Pandemie das A und O. Das gilt vor ...

Spanisch im Onlinekurse der KVHS Neuwied lernen

Für alle, die pandemiebedingt zu Hause bleiben möchten oder müssen oder in ihrem Alltag nicht die Zeit ...

Gesichtsvisiere dürfen nicht mehr als Ersatz für Alltagsmasken genutzt werden

Mit der Änderung der Coronaschutzverordnung NRW zum 14. Dezember 2020 sind verschiedene Maßnahmen zum ...

Werbung