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Nachricht vom 12.01.2021    

Leserbrief zu: Ich tu´s ruft Verfassungsgerichtshof an

LESERMEINUNG | Die Sitzung des Kreiswahlausschusses am 6. Januar 2021 endete für die Mitglieder von „Ich tu’s -DIE BÜRGER- Initiative e.V. überraschend mit einer Nichtzulassung zur Landtagswahl im Wahlkreis Neuwied. Hierzu schreibt unser Leser Siegfried Kowallek

Neuwied. „Dass „Ich tu’s-DIE BÜRGER-Initiative e.V.“ wegen der Nichtzulassung zur Landtagswahl im Wahlkreis Neuwied den Verfassungsgerichtshof einschaltet, ist nur zu begrüßen. Exakt vor zehn Jahren gab es in unserem Wahlkreis einen Einzelbewerber für die Erststimme, Paul Peter Baum, damals noch parteilos. Zumindest gegen die Zulassung des eigenen Wahlkreiskandidaten Patrick Simmer, was ja faktisch die Nichtzulassung der Direktkandidatur eines Einzelbewerbers wäre, können doch nicht Argumente angeführt werden, die bei einer demzufolge wirklich landesweiten Listenbewerbung für die Zweitstimme möglicherweise anders gewichtet werden könnten.

Ich bin gespannt, ob der Verfassungsgerichtshof der Auffassung von „Ich tu's“ folgt, die vom Kreiswahlleiter zugrunde gelegten Vergleichsurteile seien nur auf Parteien anwendbar. Falls die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof nicht erfolgreich sein sollte, sehe ich aber immer noch die zweifelsfreie Berechtigung der reinen Direktkandidatur Simmers in unserem Wahlkreis. Dass er als parteiloser Kandidat für das örtliche Direktmandat von Mitgliedern der Initiative unterstützt wird, kann ihm doch nicht zum Nachteil ausgelegt werden, ist es doch im Vergleich sogar eine bessere Ausgangslage als bei einem Einzelbewerber mit lediglich Ad-Hoc-Unterstützern ohne eine langfristig angelegte Struktur wie bei Ich tu's“.
Siegfried Kowallek, Neuwied




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