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Nachricht vom 11.01.2021    

Nach Ablehnung: Ich tu´s ruft Verfassungsgerichtshof an

Die Sitzung des Kreiswahlausschusses am 6. Januar 2021 endete für die Mitglieder von „Ich tu’s -DIE BÜRGER- Initiative e.V. überraschend mit einer Nichtzulassung zur Landtagswahl im Wahlkreis Neuwied.

Archivfoto: Ich tu's

Neuwied. Die Nichtzulassung erfolgte laut Wählergruppe, obwohl alle gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen eingereicht und mit 171 gültigen Unterstützerunterschriften sogar das mehr als Dreifache der coronabedingt Notwendigen vorgelegt wurden. Vielmehr wurde die Struktur der kleinen Wählergruppe „Ich tu’s“ in Frage gestellt. Vorstandsmitglied Rolf Alterauge hierzu: „Offenbar sollen kleinere in nur einem oder wenigen Wahlkreisen antretende Wählerinitiativen verhindert werden. Dabei gibt es keine gesetzliche Grundlage, die beschreibt, wie groß eine Wählervereinigung sein muss, um zu Landtagswahlen antreten zu dürfen. Für die Aufstellung eines Wahlkreiskandidaten benötigt man nach den geltenden Regeln sogar nur drei wahlberechtigte Mitglieder im betreffenden Wahlkreis!“

Die landespolitischen Aktivitäten hat sich die Wählergruppe „Ich tu’s“ von verschiedenen rheinland-pfälzischen Organisationen im Vorfeld bestätigen lassen. Die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit der Initiative wurde bereits in den vergangenen 16 Jahren durch zahlreiche Wahlantritte auf kommunaler Ebene nachgewiesen. Landtagskandidat Patrick Simmer hierzu: „In der Ablehnung wurde darauf verwiesen, dass sich die Anforderungen an eine mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung nicht wesentlich von der Feststellung der Parteieigenschaft unterscheidet – und gerade Partei sind wir eben nicht! Auch der Gesetzgeber zieht hier eine klare Linie.“ Nach Auffassung des Vereins sind die vom Kreiswahlleiter zu Grunde gelegten Vergleichsurteile daher nur auf Parteien anwendbar.



Die Wählervereinigung legte gemäß §42 Absatz 5 Landeswahlgesetz fristgerecht Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz ein. Vertreten wird sie dabei durch den renommierten Verfassungsrechtler und Rechtsanwalt Dr. Thomas Drysch.


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