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Nachricht vom 09.01.2021    

Bürgerfahrdienste zum Impfzentrum nach Oberhonnefeld-Gierend

Die Verbandsgemeinden Puderbach und Rengsdorf-Waldbreitbach bieten ihren Bürgern Fahrdienste zum Impfzentrum an. Einzelheiten nennen wir Ihnen nachfolgend.

Foto: Kreisverwaltung

Region. Wie Bürgermeister Hans-Werner Breithausen mitteilt, können Bürger aus der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach, die nicht mobil sind und keine Möglichkeit haben, sich durch Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder andere Helfer zum Impfzentrum nach Oberhonnefeld-Gierend fahren zu lassen, einen Fahrservice über die Verwaltung in Anspruch nehmen.

„Wir haben derzeit eine sehr gute Auslastung des Bürgerbusses, der nach wie vor und zu den bekannten Terminen unterwegs ist. Gerade in der jetzigen Zeit wird der Bürgerbus insbesondere für Einkaufsfahrten und Arztbesuche angefordert“, sagte der Bürgermeister. Über dieses Angebot hinaus soll nun auch die Möglichkeit gegeben werden, Fahrten zum Impfzentrum durchzuführen. Das Team der Jugendpflege ergänzt das „Bürgerbus-Team“ und übernimmt auch die Organisation des Fahrdienstes nach Oberhonnefeld-Gierend.

Wer also zur Impfung gefahren werden möchte, meldet sich bitte montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr unter Telefon 02634/61-777.

Im Hinblick auf eine reibungslose Koordinierung der Fahrten sollten zwischen Anforderung (Anruf) und Impftermin mindestens drei Werktage liegen. Die bekannte Rufnummer für die „normalen“ Dienstleistungen des Bürgerbusses bleibt weiterhin bestehen.



Bürgerfahrdienst der VG Puderbach
Sobald Ihnen ein verbindlicher Impf-Termin bestätigt wird, melden Sie bitte die Termine für die Erst- und Zweit-Impfung telefonisch (während der offiziellen Bürozeiten)bei der VG Puderbach, Anna-Lena Berger, Telefon 02684/858-102 an

Rechtzeitig vor den Impf-Terminen meldet sich dann die Verwaltung wieder telefonisch bei Ihnen und stimmt die genauen Fahrtzeiten ab. Der Bürgerfahrdienst wird Sie zu Hause abholen, im Impfzentrum verbleiben und Sie nach erfolgter Impfung wieder nach Hause fahren. Für die Fahrt ist maximal eine weitere Person als Begleitperson zugelassen. Während den Fahrten besteht Mund-/Nasenschutz-Pflicht.

Die Fahrer/innen begleiten nicht den Gang in die Impf-Station. Die VG bittet um Verständnis, dass keine Fahrten mit Rollstuhl durchgeführt werden.

Haben Sie Fragen oder Anregungen? - Sie können gerne anrufen- Verbandsgemeindeverwaltung, Karl Hauck, 02684 /858–200 oder ehrenamtlicher Koordinator Bürgerfahrdienst, Erwin Hoffmann, 02684 /5495 oder 0171/97 08 689.


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