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Nachricht vom 05.01.2021    

Lockdown geht mit Verschärfungen in Verlängerung

Von Wolfgang Tischler

Ursprünglich war vorgesehen, dass der Lockdown am 10. Januar wieder gelockert werden könnte. Daraus wird nun nichts, die Corona-Zahlen sprechen eine andere Sprache. Malu Dreyer gab aktuell in einer Pressekonferenz einen Überblick über die heute beschlossenen Maßnahmen.

Malu Dreyer in de Pressekonferenz. Foto: Wolfgang Tischler

Region. Der bestehende Lockdown soll zunächst bis zum 31. Januar verlängert werden. Denkbar ist, dass die strengen Corona-Maßnahmen auch bis in den Februar hineingehen. Am 25. Januar wollen Bund und Länder erneut beraten.

Kontaktbeschränkungen
Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Künftig sind nur Treffen mit einer Person aus einem anderen Haushalt gestattet oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes. Für Kinder gelten keine Ausnahmen.

Bewegungsradius
Bund und Länder haben sich auf eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit geeinigt, die in Stadt- und Landkreisen mit einer Inzidenz von 200 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen gelten soll. Sie soll den Bewegungsradius auf 15 Kilometer Luftlinie rund um den Wohnort beschränken. Es ist kein Automatismus, sondern muss von den örtlichen Gremien beschlossen werden. In den drei Landkreisen des Westerwaldes ist dies derzeit nicht der Fall.

Kinderbetreuung
Um Eltern die Betreuung der Kinder zuhause zu ermöglichen, soll das Kinderkrankengeld um zehn zusätzliche Tage, bei Alleinerziehenden auf 20 Tage, ausgeweitet werden.

Impfen
Lieferengpässe sollen beseitigt werden. Bis zum 1. Februar sollen etwa vier Millionen Impfdosen ausgeliefert worden sein.



Schulen/Kitas
Bis 15. Januar gilt die bisherige Regelung. In den nächsten Tagen wird die Kultusministerin mit den Schulen das weitere Vorgehen abstimmen. Die bisherige Regelung für Kitas soll bis Ende Januar fortgeschrieben werden.

Einreisen
Wer aus einem ausländischen Corona-Risikogebiet einreist, muss sich künftig bei der Einreise testen lassen oder in den 48 Stunden davor. Die Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne, die ab dem fünften Tag durch einen negativen Test beendet werden kann, bleibt bestehen.

Hilfen
Überbrückungshilfe drei wird fortgesetzt. Sie soll laut Dreyer schnell umgesetzt werden.

Notwendige Behandlungen
Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben möglich.

Malu Dreyer: „Der Shutdown vom 16. Dezember hat Wirkung gezeigt. Mit der aufgetretenen Mutation aus Großbritannien müssen wir besonders vorsichtig sein. Dies ist eine neue und besondere Lage.“ Die Rechtsverordnung wird in den nächsten Tagen veröffentlicht. Sie regelt dann auch Details.
Woti




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