Werbung

Nachricht vom 31.12.2020    

Fahranfänger: Anordnung Aufbauseminar auch nach Ablauf Probezeit rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem gerichtlichen Klageverfahren entschieden, dass die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger nach Ablauf der Probezeit rechtmäßig ist.

Symbolfoto

Region. Die Anordnung ist auch dann korrekt, wenn zwischen einem Verkehrsverstoß und der behördlichen Maßnahme ein längerer Zeitraum liegt, in dem der Betroffene beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat.

Die Klägerin beging als Fahranfängerin noch während ihrer Probezeit zwei schwerwiegende Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr. Im April 2018 überschritt sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 Stundenkilometer und im November 2018 um Stundenkilometer. Die Verkehrsverstöße wurden jeweils mit Bußgeldern und der Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister geahndet. Erst nachdem die Probezeit der Klägerin im Herbst 2019 abgelaufen war, ordnete die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Anfang 2020 die Teilnahme an einem Aufbauseminar an.

Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob die Klägerin hiergegen Klage. Sie machte unter anderem geltend, der mit einem Aufbauseminar verfolgte Zweck, Defizite bei noch jungen Fahrern zu beseitigen, greife nur dann, wenn die Maßnahme zeitnah ergriffen werde. Das sei bei ihr nicht geschehen. Ihre Probezeit sei in der Zwischenzeit abgelaufen und seit ihrem letzten Verkehrsverstoß sei es zu keinen Beanstandungen mehr gekommen.

Die Richter des Verwaltungsgerichts Koblenz folgten dieser Argumentation nicht und wiesen die Klage ab. Das Gesetz lasse die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Ablauf der Probezeit ausdrücklich zu. Aus diesem Grund sei sie auch dann noch zulässig, wenn seit der letzten Zuwiderhandlung eine längere beanstandungsfreie Zeit verstrichen sei. Sinn und Zweck eines Aufbauseminars, den Fahranfänger zu einem verkehrsordnungsgemäßen Verhalten anzuhalten und Gründe der Verhältnismäßigkeit erforderten zwar eine maximale zeitliche Grenze für den Zeitraum zwischen der begangenen Zuwiderhandlung und der behördlichen Anordnung. Ob man hierbei pauschal auf einen Zeitraum von zwei Jahren oder auf die Tilgungsreife einer Tat im Fahreignungsregister abstelle, könne aber offenbleiben.



Beide Ansichten führten im Fall der Klägerin dazu, dass die behördliche Anordnung rechtmäßig sei. Denn die letzte Zuwiderhandlung habe nur 15 Monate zurückgelegen und auch die Tilgungsreife der im Fahreignungsregister eingetragenen Taten sei noch nicht eingetreten. Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 14. Dezember 2020, 4 K 612/20.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Einblick in das Leben palästinensischer Christen: Gesprächsabend in Neuwied

Ein besonderes Ehepaar berichtet in Neuwied über das Leben palästinensischer Christen in Israel. Einblicke ...

Großbrand in Gewerbehalle bei Oberraden – Feuerwehr verhindert Schlimmeres

Ein Brand in einer Gewerbehalle im Industriegebiet Oberraden löste am Dienstagmorgen (29. April) einen ...

"Wie et fröher wor": Sonntagsspaziergang über den Steimel zur Paffrather Eiche

Da steht sie noch, groß und stolz: Über Jahrzehnte hinweg gehörte die Paffrather Eiche zu einem markanten ...

PKW brannte auf der A 3 bei Willroth: Mehrere Freiwillige Feuerwehren im Einsatz

Am Dienstag (29. April) wurden die Freiwilligen Feuerwehren Horhausen und Pleckhausen, gegen 19.10 Uhr, ...

Gemeinsame Pläne für Windkraft: SWN und EVM gründen Projektgesellschaft

In Neuwied haben die Stadtwerke Neuwied (SWN) und die Energieversorgung Mittelrhein (EVM) eine neue Gesellschaft ...

BGW-Fotoausstellung beleuchtet den pädagogischen Alltag in Neuwied

In Neuwied wird der Marktplatz zur Bühne für eine besondere Fotoausstellung. Seit Freitag (25. April) ...

Weitere Artikel


Zum Jahresausklag ein Gedicht im Heimbach-Weiser Platt

Reiner Bermel hat uns zum Jahresausklang wieder ein Beitrag im Heimbach-Weiser Platt überlassen. Diesmal ...

Rückblick auf Corona und Co.: Was unsere Leser 2020 am meisten interessierte

Keine Frage, das alles beherrschende Thema in diesem Jahr war zweifelsohne die Corona-Pandemie. Nahezu ...

Gesundheitsamt meldet 92 neue Coronafälle und ein Todesfall

An Silvester meldet der Kreis Neuwied 92 neue Positivfälle sowie einen weiteren Todesfall. Die Summe ...

Keine Bewerbung Landesgartenschau 2026 - FDP ist enttäuscht

Die Bürgermeister der Verbandsgemeinden Linz, Unkel sowie Bad Hönningen unterstützen vorerst keine Verbundbewerbung ...

Pastor Johann-Wilhelm Unschuld schrieb bekannten Maurerspruch

Ein Weißenthurmer Chronist schreibt unter anderem auch im Heimatjahrbuch des Landkreises Neuwied über ...

Holger Wolf überreicht Spende an die Stadttaubenhilfe Koblenz/Neuwied

Isabelle Winkler, ehrenamtliche Mitarbeiterin des Vereins, berichtete über das Jahr 2020 und bedankte ...

Werbung