Werbung

Nachricht vom 31.12.2020    

Fahranfänger: Anordnung Aufbauseminar auch nach Ablauf Probezeit rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem gerichtlichen Klageverfahren entschieden, dass die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger nach Ablauf der Probezeit rechtmäßig ist.

Symbolfoto

Region. Die Anordnung ist auch dann korrekt, wenn zwischen einem Verkehrsverstoß und der behördlichen Maßnahme ein längerer Zeitraum liegt, in dem der Betroffene beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat.

Die Klägerin beging als Fahranfängerin noch während ihrer Probezeit zwei schwerwiegende Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr. Im April 2018 überschritt sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 Stundenkilometer und im November 2018 um Stundenkilometer. Die Verkehrsverstöße wurden jeweils mit Bußgeldern und der Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister geahndet. Erst nachdem die Probezeit der Klägerin im Herbst 2019 abgelaufen war, ordnete die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Anfang 2020 die Teilnahme an einem Aufbauseminar an.

Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob die Klägerin hiergegen Klage. Sie machte unter anderem geltend, der mit einem Aufbauseminar verfolgte Zweck, Defizite bei noch jungen Fahrern zu beseitigen, greife nur dann, wenn die Maßnahme zeitnah ergriffen werde. Das sei bei ihr nicht geschehen. Ihre Probezeit sei in der Zwischenzeit abgelaufen und seit ihrem letzten Verkehrsverstoß sei es zu keinen Beanstandungen mehr gekommen.

Die Richter des Verwaltungsgerichts Koblenz folgten dieser Argumentation nicht und wiesen die Klage ab. Das Gesetz lasse die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Ablauf der Probezeit ausdrücklich zu. Aus diesem Grund sei sie auch dann noch zulässig, wenn seit der letzten Zuwiderhandlung eine längere beanstandungsfreie Zeit verstrichen sei. Sinn und Zweck eines Aufbauseminars, den Fahranfänger zu einem verkehrsordnungsgemäßen Verhalten anzuhalten und Gründe der Verhältnismäßigkeit erforderten zwar eine maximale zeitliche Grenze für den Zeitraum zwischen der begangenen Zuwiderhandlung und der behördlichen Anordnung. Ob man hierbei pauschal auf einen Zeitraum von zwei Jahren oder auf die Tilgungsreife einer Tat im Fahreignungsregister abstelle, könne aber offenbleiben.



Beide Ansichten führten im Fall der Klägerin dazu, dass die behördliche Anordnung rechtmäßig sei. Denn die letzte Zuwiderhandlung habe nur 15 Monate zurückgelegen und auch die Tilgungsreife der im Fahreignungsregister eingetragenen Taten sei noch nicht eingetreten. Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 14. Dezember 2020, 4 K 612/20.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

NR-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Sachbeschädigung an Firmen-Lkws in Neustadt (Wied)

In Neustadt (Wied) kam es zu einer mutwilligen Beschädigung mehrerer Lkws und Anhänger einer Gartenbaufirma. ...

Westerwälder Rezepte: Kartoffelgratin mit Hähnchenbrust

Wenn man Besuch erwartet, aber die Zeit nicht mit aufwändigem Kochen verbringen will, bietet sich Kartoffelgratin ...

Verkehrskontrollen in Neuwied: Mehrere Verstöße festgestellt

Die Polizeiinspektion Neuwied führte am ersten Januarwochenende 2026 intensive Verkehrskontrollen durch. ...

Nachwuchsförderung im Fokus: Landesmusikakademie bereitet junge Talente auf "Jugend musiziert" vor

Der Januar steht an der Landesmusikakademie ganz im Zeichen junger Musiker. Mit intensiven Vorbereitungskursen ...

Stunde der Wintervögel 2026: Naturbeobachtung für alle

Vom 9. bis 11. Januar 2026 ruft der NABU erneut zur bundesweiten Vogelzählung auf. Die Aktion ermöglicht ...

Unfallflucht auf Parkplatz in Dierdorf

Am Samstagnachmittag (3. Januar 2026) wurde ein geparkter Audi A4 auf dem Parkplatz eines Supermarktes ...

Weitere Artikel


Zum Jahresausklag ein Gedicht im Heimbach-Weiser Platt

Reiner Bermel hat uns zum Jahresausklang wieder ein Beitrag im Heimbach-Weiser Platt überlassen. Diesmal ...

Rückblick auf Corona und Co.: Was unsere Leser 2020 am meisten interessierte

Keine Frage, das alles beherrschende Thema in diesem Jahr war zweifelsohne die Corona-Pandemie. Nahezu ...

Gesundheitsamt meldet 92 neue Coronafälle und ein Todesfall

An Silvester meldet der Kreis Neuwied 92 neue Positivfälle sowie einen weiteren Todesfall. Die Summe ...

Verein für Vielfalt managt Bürgerpark Unkel ab 2021

Mit dem Jahreswechsel 20/21 steht der Bürgerpark Unkel unter neuer Regie. Der Verein Gemeinsam für Vielfalt ...

LG Rhein-Wied dominiert die Rheinland-Bestenlisten

Die LG Rhein-Wied bleibt die unangefochtene Hochburg im Leichtathletik-Verband Rheinland (LVR). 194 Nennungen ...

Gefiederte Erfolgsgeschichte: 2020 im Avimundo

Dass 2020 kein gutes Jahr war, darin sind sich wohl alle einig, auch und ganz besonders der Zoo Neuwied, ...

Werbung