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Nachricht vom 06.12.2020    

Fischotter ist Tier des Jahres 2021

Von Helmi Tischler-Venter

Die Deutsche Wildtier Stiftung ernennt den auf der Roten Liste stehenden und besonders geschützten Fischotter (Lutra lutra) zum Tier des Jahres 2021. Damit wollen die Naturschützer auf diese ebenso gefährdete wie faszinierende Tierart aufmerksam machen. das Landesamt für Umwelt stellt fest, dass der Fischotter deutschlandweit als gefährdet eingestuft und in Rheinland-Pfalz als ausgestorben oder verschollen gilt.

Fischotter. Foto: A. Limbrunner / Landesamt für Umweltschutz

Hamburg/QUirnbach. Er ist Meisterschwimmer, Pelzträger, Fischliebhaber und jetzt auch Tier des Jahres 2021: der Fischotter. Der Einzelgänger mit Schwimmflossen zwischen den Zehen ist ein vielseitiges Wildtier: Kaum ein anderes Säugetier verbindet die Elemente Land und Wasser so perfekt wie er. Wo Otter sich wohlfühlen, ist die Natur noch intakt. An stehenden und fließenden Gewässern mit natürlich bewachsenen und schilfreichen Uferzonen findet der wendige Wassermarder Unterschlupf und Nahrung. Doch verbaute und kanalisierte Gewässer, trockengelegte Feuchtgebiete und die Vernichtung von Uferrandzonen minimieren die Überlebenschance dieser Art. „Die Deutsche Wildtier Stiftung hat den Fischotter zum Tier des Jahres 2021 gekürt, um darauf aufmerksam zu machen, wie gefährdet er selbst und seine Lebensräume sind“, erklärt Hilmar Freiherr von Münchhausen, Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung. Wie viele Otter es in Deutschland gibt, lässt sich laut der Experten schwer schätzen. Fest steht nur: Im Osten Deutschlands ist er häufiger zu finden als im Rest der Republik und es gibt eine Tendenz zur weiteren Ausbreitung.

Fische, Krebse, Schnecken und Insekten stehen auf der Speisekarte des Otters. „Nur in sauberen Gewässern mit strukturierten Uferrandzonen findet der Wassermarder ein ausreichendes Nahrungsangebot. Leider sind diese Lebensräume in unserer Kulturlandschaft selten“, so der Geschäftsführer. Wie dramatisch sich die Situation des Fischotters im Lauf der Geschichte verändert hat, lässt sich auch an den Ortsnamen ablesen. So gibt es in Rheinland-Pfalz zahlreiche Orte, wie etwa Otterbach und Otterberg, die das Wildtier im Namen tragen. „Früher waren Fischotter so zahlreich, dass ihr Vorkommen eine ganze Region prägte. Heute lässt sich das Tier des Jahres 2021 in Rheinland-Pfalz überhaupt nicht mehr nachweisen“, so Münchhausen.

Leicht hatte es der Otter nie. Sein dichtes Fell wurde ihm früher oft zum Verhängnis. Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde Fischottern nachgestellt, um an den kostbaren Pelz zu kommen. Das dichte Fell mit bis zu 140 Millionen Haaren war heiß begehrt. Obendrein wurden die Wildtiere als Schädlinge bejagt, weil sie sich an Fischteichen bedient haben. Zusätzlich ertranken viele Otter in Fischreusen. Heute ist es der Straßenverkehr, der ihnen zum Verhängnis wird. Fischotter haben eine Eigenart, die sie aus dem Wasser an Land treibt: Sie schwimmen nicht unter Brücken hindurch. Stattdessen verlassen sie das Gewässer und überqueren die Straße. Dabei geraten sie oft unter die Räder. „Eine ottergerechte Gestaltung von Brücken ist notwendig, um den Fischotter vor dem drohenden Unfalltod im Straßenverkehr zu bewahren“, erläutert Münchhausen. Die Deutsche Wildtier Stiftung setzt sich für den Bau sogenannter „Berme“ ein. „Das sind schmale, aus Holzplanken gebaute Pfade, die wie ein Laufsteg angelegt sind und die der Otter nutzen kann, um trockenen Fußes unter der Brücke hindurchzulaufen.“

Mit der Wahl zum „Tier des Jahres 2021“ soll der Fischotter mit all seinen Problemen für ein Jahr im Rampenlicht stehen, damit in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein für seine Bedürfnisse geschaffen wird. Weitere Informationen auf der Homepage.

Die Naturschutzinitiative (NI) weist auf den Beitrag „Der Fischotter – Lebensrecht im angestammten Habitat“ auf der Seite „Arten im Interessenkonflikt“ von Dr. Wolfgang Epple (Wissenschaftlicher Beirat der NI), der im Rahmen eines ganzheitlichen Naturschutzes einen Ansatz vertritt, der im jeweiligen Einzelfall und im Gesamten fordert, dass wir Menschen zu Gunsten anderer Arten und für eine gerechte Teilung des Planeten Verzicht und Zügelung unserer Aktivitäten lernen müssen, hin: „Obwohl in großen Teilen seines ehemaligen Verbreitungsgebietes in Mitteleuropa bis heute ausgerottet (so etwa im Schwarzwald und ganz West- und Südwestdeutschland), erregt die langsame Wiederkehr des Fischotters, eines der prominentesten Vertreters der Marderartigen, weiterhin die Gemüter. Und wie bei anderen Arten im Interessenkonflikt: Von Hass bis Zuneigung und Bewunderung für die flinken und spielfreudigen Marder ist die Bandbreite an Reaktionen groß. Um es vorweg zu nehmen. Der Fischotter verdient in einem ganzheitlich verstandenen Verhältnis zur Natur völligen Schutz. Konflikte, etwa an Fischteichen und kommerziellen Fischzuchten, sind ohne weiteres unblutig zu lösen!



Das Naturschutzrecht ist sehr wohl auf den Schutz von Individuen ausgerichtet. Tötung von Individuen ist für streng geschützte Arten die ultima ratio.

Die aktuelle Verbreitung des Fischotters in Deutschland zeigt weiterhin große Verbreitungslücken aufgrund der vorangegangenen Ausrottung in vielen Landesteilen. Von einem guten Erhaltungszustand der Population des Fischotters in Deutschland kann weiterhin keine Rede sein. Die Bestandserholung in Ostbayern und anderen östlichen Landesteilen Deutschlands muss vielmehr noch immer als fragil und vorläufig betrachtet werden, auch wenn der Otter in einigen Landkreisen geeignete Habitate besetzt hat. Mehr auf der Homepage.

Die rheinland-pfälzischen Landesforsten stellen mit Hinweis auf den strengen Schutz des Wassermarders nach Paragraph 7 des Bundesnaturschutzgesetzes durch Anhang II und Anhang IV der FFH-Richtlinie und der Tatsache, dass er zu den Zielarten der FFH-Gebiete in Rheinland-Pfalz zählt, eine Reihe von Forderungen auf: Menschliche Eingriffe wie das Räumen des Gewässergrundes, die Abholzung von Ufergehölzen oder die Mahd der Uferböschung sind einzuschränken und Renaturierungsmaßnahmen durchzuführen. Es sollten unter anderem begradigte Fließgewässer zurückgebaut, die Entwicklung von Gewässeraltarmen und anderen Stillgewässern sowie die Anpflanzung standortgerechter Bäume und Sträucher, die Entwicklung vielgestaltiger Ufer und die natürliche Eigenentwicklung der Gewässer gefördert werden, um störungsfreie Rückzugsmöglichkeiten für den Fischotter zu schaffen. Zusätzlich zur Verbesserung der Gewässerstruktur ist auch eine weitere Verbesserung der Wasserqualität notwendig. Neben der Sicherung der Verbreitungsgebiete ist auch die Entschärfung von Wanderhindernissen wichtig, zum Beispiel durch den Bau von weitspannigen Brücken oder die Schaffung von Ottertunneln oder -bermen an bestehenden Querungsbauwerken.

Die Zahl der dem Verkehr zum Opfer gefallenen Tiere sollte durch Querungshilfen verringert werden. Ergänzende Schutzmaßnahmen zu den Otterquerungen sind Biotopgestaltungsmaßnahmen und Leitzäune, um die Tiere zu den für sie geschaffenen Querungsmöglichkeiten zu leiten. Zäune bedeuten jedoch auch Wanderbarrieren. Sie sollten deshalb nur dort eingesetzt werden, wo es notwendig ist. Homepage. htv



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