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Nachricht vom 04.12.2020    

Alkoholtestkauf in Bad Honnef verlief ernüchternd

Trotz der derzeitigen Corona-Belastungen werden die alltäglichen Ordnungsamtsaufgaben weiterhin wahrgenommen. So wurden in der 48. Kalenderwoche mehrere Alkoholtestkäufe zur Gewährleistung des Jugendschutzes im Stadtgebiet durchgeführt. In einem Fall verlief der Testkauf allerdings ernüchternd, da die jugendliche Testperson Wodka käuflich erwerben konnte.

Symbolfoto

Bad Honnef. Immer wieder überprüft das Ordnungsamt mit Testkäufen, ob die gesetzlich vorgeschrieben Altersgrenzen bei Alkohol und Zigaretten von den Betrieben beim Verkauf eingehalten werden: Bier und Wein sind ab 16 Jahren frei verkäuflich. Tabak und anderer Alkohol wie zum Beispiel Wodka, Likör, Obstbrand, Whiskey, Rum, Tequila und Gin dürfen erst ab 18 Jahren in Tankstellen, Kiosken und Supermärkten frei verkauft werden. Nicht nur der Verkauf, auch der Konsum von branntweinhaltigen Getränken oder Lebensmitteln ist für Jugendliche tabu.

Die regelmäßigen Testkäufe ergeben sich auch aus der Tatsache, dass von Eltern häufig Beschwerden eingehen, wonach an minderjährige Kinder oder Jugendliche Alkohol oder Zigaretten verkauft worden seien. Gegen den Verkäufer beiehungsweise den Leiter der betreffenden Filiale wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.


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