Werbung

Nachricht vom 23.11.2020    

Ehemaliger Finanzminister Deubel verliert Beamtenpension

Der zu einer Haftstrafe verurteilte ehemalige Finanzminister Ingolf Deubel hat mit seiner strafgerichtlichen Verurteilung seine Pensionsansprüche verloren. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren.

Symbolfoto

Koblenz. Der ehemalige Finanzminister war wegen Straftaten, welche er während seiner Amtszeit als Minister und als Ruhestandsbeamter begangen hatte, vom Landgericht Koblenz rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Damit habe er seine Rechte als Ruhestandsbeamter verloren, so die Koblenzer Verwaltungsrichter.

Denn nach der einschlägigen Vorschrift im Landesbeamtenversorgungsgesetz verliere ein Ruhestandsbeamter, der wegen einer nach Beendigung des Beamtenverhältnisses begangenen vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden sei, seine Pensionsansprüche. Diese Vorschrift sei hier anwendbar, obwohl die strafgerichtliche Verurteilung wegen mehrerer begangener Straftaten erfolgt sei. Denn auch ein Ruhestandsbeamter, der durch mehrere Rechtsverstöße zu einer solchen Freiheitsstrafe verurteilt worden sei, habe sich für den öffentlichen Dienst nicht weniger untragbar gemacht als ein Beamter, der eine solche Strafe bereits durch einen einzigen Rechtsverstoß verwirkt habe.

Ob das Beamtenverhältnis des Antragstellers mit dem Eintritt in die Landesregierung – dann seien alle Straftaten ohnehin nach der Beendigung des Beamtenverhältnisses begangen worden – oder erst nach seinem Rücktritt als Finanzminister geendet habe, könne offenbleiben. Gehe man von Letzterem aus, seien die Untreuetaten vor, die uneidliche Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz aber nach Beendigung des Beamtenverhältnisses begangen worden. An dem Verlust der Pensionsansprüche ändere dies hingegen nichts, so die Verwaltungsrichter.



Anders als der Antragsteller meine, könne es nicht auf eine isolierte Betrachtung der für die Taten vor und nach dem Ruhestandseintritt festgesetzten Einzelstrafen ankommen. Denn es ergebe sich ein nicht mit dem Gesetzeszweck (Integrität des Berufsbeamtentums und Ansehen des öffentlichen Dienstes) vereinbarer Wertungswiderspruch, wenn ein Beamter, der zu einer Freiheitsstrafe von über zwei Jahren verurteilt und dessen Taten vor und nach der Beendigung seines Beamtenverhältnisses begangen worden seien, gegenüber demjenigen privilegiert würde, der sämtliche Straftaten nach dem Ende seines Beamtenverhältnisses begangen habe.

Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 18. November 2020, 5 L 904/20.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.




Feedback: Hinweise an die Redaktion

NR-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Erstmeldung: Unfall auf der A3 bei Neustadt/Wied - Mehrere Fahrzeuge beteiligt

Am Sonntagnachmittag ereignete sich auf der Autobahn 3 in Richtung Frankfurt ein schwerer Verkehrsunfall. ...

Rockspektakel dank "Metakilla" im KulturWerk in Wissen

"Metakilla - The Original Metallica Tribute", so nennt sich die vierköpfige Band aus dem Saarland, die ...

Abriss der Burg Steineck: Ein umstrittenes Kapitel in Rheinbreitbachs Stadtentwicklung

Der geplante Abriss der historischen Burg Steineck in Rheinbreitbach sorgt für Kontroversen. Der Regionalverband ...

Pflegekosten in Rheinland-Pfalz steigen weiter - Eigenanteil erreicht 3.222 Euro

Die finanzielle Belastung für pflegebedürftige Menschen in Rheinland-Pfalz nimmt weiter zu. Der monatliche ...

Alkoholfahrt auf der B42: Polizei stoppt 29-jährigen Fahrer

In den frühen Morgenstunden des 21. Februar fiel der Polizei auf der B42 ein Pkw auf, der in Schlangenlinien ...

Verkehrsunfall in Neuwied: Transporterfahrer unter Alkoholeinfluss

In Neuwied ereignete sich am Abend des 20. Februar ein Verkehrsunfall, bei dem ein Transporter einen ...

Weitere Artikel


Raub auf Tankstelle in Bad Honnef

Die Bonner Polizei fahndet nach einem Unbekannten, der am Sonntag 22. November in Bad Honnef eine Tankstelle ...

SGD Nord: Adventszeit – mit Sicherheit

In diesem Jahr dürfte die Herbst- und Winterzeit bei den meisten noch ruhiger werden als in normalen ...

Drei vermisste Kinder aus Asbach gefunden und in Obhut genommen

Seit Sonntag, den 22. November 2020, 17:30 Uhr, wurden in Asbach drei Kinder im Alter von 15, 10 und ...

Wäller Markt eG erste Mitglieder und Sponsoren sind schon dabei

Die am 18. September gegründete Wäller Markt Genossenschaft freut sich über ein reges Interesse aus allen ...

CDU-Stadtteilarbeitskreise haben ihre Arbeit aufgenommen

In vielen Gesprächen von CDU-Mitgliedern mit Bürgern, Vereinen, Institutionen und Unternehmen der einzelnen ...

Vogelfütterung im Winter: Futterhäuschen, Meisenknödel oder Streufutter?

Vogelfütterung ist in unserer Region sehr beliebt, nicht nur aus Sorge um die gefiederten Mitbewohner, ...

Werbung