Werbung

Nachricht vom 10.11.2020    

Betrieb einer Tennishalle durch Corona-Bekämpfungsverordnung verboten

Der Betrieb einer Tennishalle im Rahmen des Amateur- und Freizeitsports ist nach der Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 30. Oktober 2020 verboten. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz am Montag, den 9. November in einem Eilrechtsschutzverfahren.

Symbolfoto

Koblenz. Der Antragsteller, ein Tennissportverein, begehrte mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Mainz die Feststellung, dass die Regelung der aktuellen Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz zur Beschränkung des Amateur- und Freizeitsports dem Betrieb seiner Tennishalle nicht entgegensteht. Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag trotz Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Corona-Bekämpfungsverordnung und der Verhältnismäßigkeit der Verordnungsregelung im vorliegenden Fall mangels hinreichender Darlegung der Eilbedürftigkeit ab (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Mainz Nr. 16/2020). Das Oberverwaltungsgericht wies die hiergegen eingelegte Beschwerde des Antragstellers zurück.

Das Verwaltungsgericht habe den Eilantrag im Ergebnis zu Recht abgelehnt. Zwar dürfte es hierfür entgegen der Auffassung der Vorinstanz nicht an der besonderen Eilbedürftigkeit fehlen. Der Antragsteller habe jedoch keinen Anspruch auf die begehrte Feststellung.

Einer Durchführung von Amateur- und Freizeitsport in einer Tennishalle stünden die Regelungen in § 10 der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung entgegen. Danach seien Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sei nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig. Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen seien geschlossen. Diese Regelungen seien bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur möglichen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu beanstanden.

Der begehrte Erlass einer einstweiligen Anordnung lasse sich nicht auf Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Verordnung im Hinblick auf den Vorbehalt des Gesetzes in seiner Ausprägung als Parlamentsvorbehalt stützen, wie das Gericht bereits entschieden habe.



Das aus der Corona-Bekämpfungsverordnung folgende Verbot des Hallenbetriebs im Amateur- und Freizeitsport überschreite auch weder die sich aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit ergebenden Grenzen des dem Verordnungsgeber zustehenden Gestaltungsspielraums noch stelle es eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung dar. Das Verbot füge sich vielmehr in das Gesamtkonzept des Verordnungsgebers, angesichts der sog. zweiten Welle der Corona-Pandemie mit einer flächendeckenden Strategie für einen begrenzten Zeitraum einen drastischen Verzicht auf direkte Begegnungen von Menschen zu erreichen, schlüssig ein.

Konzeptioneller Ausgangspunkt sei dabei nicht die Ansteckungswahrscheinlichkeit für Teilnehmer bestimmter Veranstaltungen, sondern das Unterbinden nicht zwingend erforderlicher persönlicher Kontakte unter Aufrechterhaltung besonders wichtiger gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bereiche. Der Verordnungsgeber habe sich vor diesem Hintergrund für das Offenhalten von Schulen und Kindertagesstätten und eine weitgehende Aufrechterhaltung des mit einer besonderen wirtschaftlichen Produktivität verbundenen Berufslebens entschieden.

Soweit der Antragsteller das Bestehen eines relevanten Infektionsrisikos aufgrund des Hygienekonzepts für den Hallenbetrieb verneine, bestehe hierfür keine belastbare Tatsachengrundlage. Es stehe außer Zweifel, dass insbesondere Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit einer Vielzahl regelmäßig einander unbekannter Personen und längerer Verweildauer ein signifikant erhöhtes Infektionsrisiko mit sich brächten. Zudem verkenne der Antragsteller, dass – wie dargelegt – Ziel der angegriffenen Verordnung nicht die Schließung in infektionsschutzrechtlicher Hinsicht konkret gefährlicher Bereiche, sondern die Unterbindung nicht zwingend erforderlicher persönlicher Kontakte sei.
Beschluss vom 9. November 2020, Aktenzeichen: 6 B 11345/20.OVG



Lesen Sie gerne und oft unsere Artikel? Dann helfen Sie uns und unterstützen Sie unsere journalistische Arbeit im Kreis Neuwied mit einer einmaligen Spende über PayPal oder einem monatlichen Unterstützer-Abo über unseren Partner Steady. Nur durch Ihre Mithilfe können wir weiterhin eine ausgiebige Berichterstattung garantieren. Vielen Dank! Mehr Infos.




Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


Verkehrsunfall an Tankstelle in Heimbach-Weis: Polizei sucht Zeugen

Neuwied. Gegen 14.40 Uhr kam es zu einem Zusammenstoß zwischen einem weißen Mercedes und einem silbernen Pkw an einer Agip-Tankstelle ...

Öffentliche Fahndung nach schwerer Körperverletzung auf Autobahnrastplatz "Logebachtal-West"

Textteil: Am Mittwoch, 17. Juli, kam es auf dem Gelände des Rastplatzes "Logebachtal- West" zu einer heftigen Auseinandersetzung. ...

Young- und Oldtimer treffen sich am 11. August in Oberdreis

Oberdreis. Zum zehnten Mal lädt der Young- und Oldtimerclub Oberdreis zum legendären Treffen ein. Alle Auto- und insbesondere ...

200 Reiter und 500 Pferde kommen nach Dierdorf

Dierdorf. Es gehen 200 Reiterinnen und Reiter mit insgesamt 500 Pferden in die Parcours. In zwei M-Springen am Samstagnachmittag ...

Regnerischer Start ins Wochenende - Hundstage lassen auf sich warten

Dierdorf. Als Hundstage werden bei uns umgangssprachlich die heißen Tage in der Zeit vom 23. Juli bis zum 23. August bezeichnet. ...

Afrikanische Schweinepest: Noch kein Fall im Kreis Neuwied registriert

Kreis Neuwied. Die Kuriere hatten über das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in Rheinland-Pfalz bereits berichtet. ...

Weitere Artikel


Sankt Martin im Stockhäuschen

Stockhausen. Pünktlich ab 17.30Uhr am Samstag, den 7. November kamen die Stockhausener Kinder mit ihren selbstgebastelten ...

Innovationspreis der deutschen Gaswirtschaft geht an EVM-Gruppe

Koblenz. Erfolgsprojekt „Gasnetz 2040“
Die Energieversorgung Mittelrhein hatte sich gemeinsam mit ihrer Netztochter, der ...

CDU Neustadt mit digitaler Vorstandssitzung

Neustadt. So wurde zum Beispiel über Möglichkeiten diskutiert, wie man gerade jetzt die Bürgerinnen und Bürgern über aktuelle ...

Rathaussanierung Bad Honnef bei laufendem Betrieb

Bad Honnef. Die verschiedenen Maßnahmen für die Rathaussanierung umfassen sowohl die Büros und Flure als auch besondere Räume ...

Schwierige Personensuche bei Nacht und Nebel erfolgreich abgeschlossen

Waldbreitbach. Eine weibliche Person wurde seit längerer Zeit vermisst und es wurde von einem medizinischen Notfall ausgegangen. ...

Fledermäuse sind faszinierend

Holler. Doch seit Mitte des letzten Jahrhunderts haben die „Fledis“ sehr starke Bestandseinbrüche erlebt. Besonders der Einsatz ...

Werbung