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Nachricht vom 07.10.2020    

Ausrückebereich Feuerwehr Oberdreis neu geordnet

Von Wolfgang Tischler

Der Verbandsgemeinderat Puderbach hatte sich in seiner jüngsten Sitzung unter anderem mit der Einordnung des Ausrückebereichs der Feuerwehr Oberdreis zu befassen. Die vorhandene Einordnung musste an die gegebenen Veränderungen im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Oberdreis angepasst werden.

Auch das etwas größere Fahrzeug passt in das Feuerwehrhaus Oberdreis. Foto: Wolfgang Tischler

Puderbach. Der Ausrückebereich der Feuerwehr Oberdreis umfasst die Orte Oberdreis, Lautzert, Dendert, Rodenbach, Neitzert und Udert mit einer Einwohnerzahl von rund 1.500. Wehrleiter Dirk Kuhl erläuterte dem Rat, dass die Anpassung notwendig sei, da aufgrund der Entstehung und Erweiterung der Biogasanlage Neitzert, den großen Waldgebieten, die Ortsrandbebauung (insbesondere Tonzeche Oberdreis) und dem gewachsenen Durchgangsverkehr der Landstraßen 265 und 268 die Risiken für Brandgefahren, technischen Gefahren und die von den Gefahrstoffen ausgehenden Gefahren erheblich gestiegen sind.

Die Änderung der technischen Ausstattung der Feuerwehr Oberdreis hält sich in Grenzen. Es ist lediglich das bisherige Tragkraftspritzen-Fahrzeug gegen ein mittleres Löschfahrzeug zu tauschen. Der wesentliche Unterschied besteht darin, so erklärte Dirk Kuhl, dass das Löschfahrzeug 1.000 Liter Wasser mitführt, Ausrüstung für Atemschutzträger an Bord hat und über eine fest eingebaute Pumpe verfügt. Die Änderungen sind mit dem Kreis Neuwied und der ADD vorbesprochen und von dort gibt es keine Einwände.




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Die festgestellten Notwendigkeiten sollen in das bestehende Fahrzeug- und Infrastrukturkonzept einfließen und bis 2022 umgesetzt werden. Die Frage aus dem Rat, ob das relativ neue Feuerwehrhaus in Oberdreis das neuere und größere Fahrzeug aufnehmen kann oder ob bauliche Veränderungen erforderlich sein, konnte Kuhl klar beantworten: „Der Neubau war bereits so geplant, dass hier keine Änderungen erforderlich sind und somit auch keine weiteren Kosten entstehen.“

Der Rat beschloss einstimmig die vorgeschlagene Änderung. Somit muss im kommenden Haushalt das neue Fahrzeug eingeplant werden, denn die Lieferzeit beträgt bis zu 24 Monaten.
woti



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