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Nachricht vom 21.09.2020    

Bundesrat erlaubt Futternutzung auf Ökologischen Vorrangflächen

Landwirte in Deutschland können auch in diesem Jahr Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) für die Futtergewinnung nutzen. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag (18. September) der dafür erforderlichen Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung zugestimmt.

Symbolfoto

Region. Die Neuregelung soll kurzfristig in Kraft treten. Anfang August hat Präsident Michael Horper in einem Schreiben an Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing um entsprechende Unterstützung im Bundesrat gebeten. Sowohl die Biomasseerzeugung beim Grünland als auch die Ackerfuttererzeugung sind 2020 in Rheinland-Pfalz erneut unterdurchschnittlich ausgefallen. Daran ändern auch wenige zwischenzeitliche Regenfälle nichts. Da jedoch auch die Ernten in den Vorjahren knapper ausgefallen sind, sind auch die Futtervorräte bedrohlich gering. Häufig müssen Betriebe bereits auf ihre Wintervorräte zurückgreifen oder Grundfutter zukaufen, um ihre Tiere versorgen zu können.



Konkret werden die Länder – wie bereits in den beiden Vorjahren – ermächtigt Gebiete mit witterungsbedingtem Futtermangel auszuweisen. In Rheinland-Pfalz ist nach einem Schreiben des Ministers noch im Laufe des Monats September mit einer Freigabe der ÖVF-Flächen zu rechnen. Landwirte können dann Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die bei Beantragung der Direktzahlungen als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen wurden, zur Schnittnutzung oder Beweidung nutzen. (PM)


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