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Nachricht vom 08.09.2020    

Bei der Kommunalwahl in Bad Honnef gilt Maskenpflicht

Seit dem 1. September 2020 gilt die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese hat für die Wahlräume am Wahlsonntag (13. September 2020) eine Neuerung ergeben. Danach gilt auch in Wahlräumen und deren Zuwegungen innerhalb des Gebäudes nunmehr eine grundsätzliche Maskenpflicht.

Symbolfoto

Bad Honnef. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen allerdings keine Maske tragen, wenn ihr Arbeitsplatz abgetrennt ist - zum Beispiel durch eine Infektionsschutzwand. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht führt nicht direkt zu einem Bußgeld. Wer sich allerdings auch nach einer Ansprache widersetzt und keine Maske trägt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Alle Wahlberechtigten müssen daher spätestens mit Betreten des Gebäudes in dem sich ihr Wahllokal befindet, eine Mund-/Nase-Bedeckung tragen. Außerdem werden alle Wahlberechtigten gebeten, einen eigenen fälschungssicheren Schreibstift (Kugelschreiber) zur Wahl mitzubringen.

Wahllokale wurden verlegt
Bei dieser Gelegenheit weist das Wahlamt noch einmal darauf hin, dass das Wahllokal für den Wahlbezirk 020 (Rhöndorf Süd) von der Parkresidenz in das Hotel Seminaris, Alexander-von-Humboldt-Str. 20, verlegt wurde. Das Wahllokal für den Wahlbezirk 080 (Honnef-West/Lohfeld) wurde vom Seniorenheim DIACOR in den Clubraum des Wassersportvereins Bad Honnef, Rheinpromenade 7, verlegt. Das Wahllokal für den Wahlbezirk 160 (Orscheid-Wülscheid) befindet sich wie bei der letzten Wahl in der Theodor-Weinz-Grundschule, Burgwiesenstr. 31.


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