Freie Wähler: Schülerbeförderung muss auch für abgelegene Dörfer gelten
„Den Landkreisen und kreisfreien Städten obliegt es als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den in ihrem Gebiet gelegenen Grundschulen und Förderschulen zu sorgen, wenn die Schüler ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und ihnen der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist", heißt es in § 69 des Schulgesetzes von Rheinland-Pfalz.
Oberähren. Umso erstaunter waren die Eltern der kleinen Leonie aus Oberähren, als ihnen zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt wurde, dass der Schulbus ihr Kind zwar morgens im Dorf abhole, aber an vier Tagen in der Woche mittags nicht mehr zurückfahre. Denn am Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag fährt mittags schlicht kein Bus nach Oberähren. Grund hierfür ist die sogenannte Fünf-Kind-Regleung die besagt, dass die eigentlich gesetzlich vorgesehene Schülerbeförderungspflicht dann nicht besteht, wenn in dem Dorf weniger als fünf beförderungspflichtige Kinder leben.
Und genau das ist aktuell in Oberähren/Döttesfeld der Fall. Um das Problem zu lösen, hatte die Schulverwaltung der Familie dann vorgeschlagen, die kleine Leonie solle doch in die Ganztagsschule gehen. Dann würde abends wieder der Bus fahren. Das kam für die Eltern von Leonie aber nicht in Frage: „Ich gehe doch extra in Nachtschicht arbeiten, um nachmittags für meine Tochter da sein zu können. Ich möchte nicht, dass meine Tochter in die Ganztagsschule gehen muss, nur weil kein Bus kommt".
Aus diesem Grund trafen sich der Freie Wähler Landtagskandidat Stephan Wefelscheid zusammen mit seinem B-Kandidaten Christian Altgeld und dem FWG Kreistagsfraktionsvorsitzenden Udo Franz mit den Eltern in Oberähren. Udo Franz hatte zwischenzeitlich bereits mit dem Ordnungsamtsleiter der Verbandsgemeindeverwaltung klären können, dass diese extra für Leonie den Bürgerbus jeweils am Dienstag-, Mittwoch- und Donnerstagmittag fahren lässt. Montags wird nun die Mutter selber ihre Tochter von der Schule abholen. Damit konnte dank des Einsatzes von Udo Franz und der Bereitschaft der Verbandsgemeindeverwaltung wenigstens in diesem konkreten Fall eine Lösung gefunden werden.
Für Stephan Wefelscheid zeigt sich hier aber auch ein grundsätzliches Problem, das es zu lösen gilt: „Seit Jahren hört man von der großen Politik, wie wichtig das Leben auf dem Land ist und dass man alles tun muss, damit die Dörfer erhalten und die Menschen dort wohnen bleiben. Da fragt man sich dann schon, wie es sein kann, dass dieselben großen Politiker achselzuckend diese absurde „5-Kind-Regelung" jahrelang hinnehmen konnten. In § 69 Schulgesetz steht ganz klar, dass es eine Beförderungspflicht gibt für alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz.
Auch Oberähren liegt in Rheinland-Pfalz, ebenso wie viele andere Dörfer auch. Die Schülerbeförderung muss auch für abgelegene Dörfer gelten. Ich möchte, dass gleiche Rechte auch für Schüler vom Dorf gewährleistet sind. Die 5-Kind-Regelung muss weg! Dafür trete ich ein".
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