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Nachricht vom 01.09.2020    

Kommunalwahlen 2020: Ablauf der Frist zur Beantragung von Briefwahl

Anträge auf Briefwahl für die Kommunalwahlen am Sonntag, 13. September 2020, können noch bis zum Freitag, 11. September 2020, 18 Uhr, gestellt werden. Die Online-Beantragung ist möglich bis zum Dienstag, 8. September 2020, 15 Uhr. Danach wird der Online-Wahlscheinantrag deaktiviert.

Symbolfoto

Bad Honnef. In Hinblick auf die Postlaufzeiten wird empfohlen, bis zum 11. September 2020, 18 Uhr, alle Anträge auf Briefwahl persönlich in einem der Briefwahlbüros der Stadt Bad Honnef zu stellen. Dort haben die Wahlberechtigten auch die Möglichkeit, ihr Wahlrecht bereits vor der Wahl unmittelbar auszuüben. Die Briefwahlbüros sind wie folgt geöffnet:

Briefwahlbüro Bad Honnef-Tal, Rathausplatz 10A, Montag bis Dienstag bis Donnerstag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 15 bis 17 Uhr.
Briefwahlbüro Aegidienberg, Aegidiusplatz 10, Dienstag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr. Am Freitag, 11. September 2020, sind beide Briefwahlbüros zudem von 14 bis 18 Uhr geöffnet.

Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der ausgefüllte und unterzeichnete Antrag muss dem Wahlamt in jedem Fall so zeitgerecht zugehen, dass für die Ausstellung und Übersendung der Wahlunterlagen noch hinreichend Zeit verbleibt. Nach Übersendung der Wahlunterlagen muss der Wahlbrief innerhalb Deutschlands spätestens am Donnerstag, 10. September 2020, in einen Briefkasten der Deutschen Post AG oder bis zum Wahltag am Sonntag, 13. September 2020, 16 Uhr, in den Hausbriefkasten am Rathaus, Rathausplatz 1, eingeworfen werden. Der Briefkasten wird am Wahltag um 16 Uhr letztmalig geleert. Die letzte Leerung des Briefkastens am Bürgerbüro Aegidienberg, Aegidiusplatz 10, erfolgt am Wahltag um 15 Uhr.

Beantragung/Abholung von Briefwahlunterlagen für einen anderen
Wer für einen anderen Briefwahlunterlagen beantragen oder entgegennehmen möchte, muss durch eine von der Wahlberechtigten/dem Wahlberechtigten unterzeichneten schriftlichen Vollmacht sowie unter Vorlage ihres/seines Personalausweises/ Reisepasses/ Identitätsausweises nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist.

Keine Abgabe von Wahlbriefen am Wahltag in den Wahllokalen
Die Wahlvorstände in den Wahllokalen sind weder berechtigt, noch verpflichtet, Wahlbriefe entgegenzunehmen. Alle Wahlbriefe müssen bis zum Wahltag, 16 Uhr, entweder im Rathaus, Rathausplatz 1, oder im Wahlamt, Rathausplatz 10A, eingegangen sein.

Plötzliche Erkrankung
Wenn die Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen nachweislich und ohne Verschulden versäumt wurde, ist ein Antrag auf Briefwahl noch bis zum Wahltag, 13. September 2020, 15 Uhr, möglich. Gleiches gilt, wenn bei plötzlicher und nachgewiesener Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Verlorene Wahlscheine

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Samstag, 12. September 2020, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Öffnung Wahlamt am Wahlwochenende
Am Wahlwochenende ist das Wahlamt, Rathausplatz 10A, wie folgt geöffnet:
Samstag, 12., von 8 bis 12 Uhr und Sonntag, 13. September 2020, von 8 bis 16 Uhr.

Fragen zu den Kommunalwahlen beantwortet das Wahlamt der Stadt Bad Honnef, Telefon (02224) 184-151, E-Mail wahlen@bad-honnef.de.





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