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Nachricht vom 27.08.2020    

Malu Dreyer: Keine weiteren Lockerungen - Schulen und Kitas haben Priorität

Von Wolfgang Tischler

“Die Corona-Zahlen steigen, das ist jedem bekannt, aber wir haben die Lage unter Kontrolle. Wir kommen in eine Phase, in der es zu einem Wachstum der Infizierten kommen kann, aber wir wollen keinen weiteren Lock-Down“, war die zentrale Botschaft der Pressekonferenz von Malu Dreyer am heutigen Donnerstagnachmittag.

Malu Dreyer in der heutigen Pressekonferenz. Foto: Wolfgang Tischler

Region. Der Pressekonferenz war eine gemeinsame Telefonschalte der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin vorausgegangen. Einigung, mit einer Ausnahme, gab es bei dem Bußgeld gegen Verstöße bei der angeordneten Maskenpflicht. Es soll auf mindestens 50 Euro festgelegt werden. Dies gilt auch in Rheinland-Pfalz. Deutlich höher soll das Bußgeld bei Verstößen von Bürgern gegen Auflagen für Rückkehrer aus Risikogebieten ausfallen.

Als Hauptursachen der derzeit steigenden Zahlen wurden die Reiserückkehrer und private Feiern ausgemacht. Hier konnte man sich nicht auf eine gemeinsame Linie einigen. In Rheinland-Pfalz gibt es bei privaten Feiern in häuslichem Rahmen keine Begrenzung. Die Ministerpräsidentin Dreyer appellierte jedoch sehr eindringlich an die Verantwortung jedes Einzelnen, den Personenkreis möglichst klein zu halten.

Bei den freiwilligen Testungen von Rückreisenden aus Nicht-Risikogebieten war die Zahl der festgestellten Infektionen außerordentlich gering. Deshalb endet die Möglichkeit zur kostenlosen Testung für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten mit dem 15. September 2020. Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind in jedem Fall verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort zu isolieren (Quarantäne) und bei den Gesundheitsämtern zu melden.

Die Quarantäne kann frühestens ab dem fünften Tag nach Rückkehr durch einen Test beendet werden. Geändert werden soll die Regelung zum Verdienstausfall. Für die Zeit der Pflicht-Quarantäne nach einer "vermeidbaren Reise" solle den Rückkehrern künftig kein Verdienstausfall gezahlt werden. Hierfür ist noch eine Gesetzesänderung erforderlich. Dreyer als auch die Kanzlerin riefen zum Verzicht auf Reisen in diese Gebiete auf. Dreyer wörtlich: „Es ist unsinnig dort hin zu fahren.“



„Bei Großveranstaltungen können wir noch nicht zur Normalität zurückkommen“, sagte Dreyer. Großveranstaltungen sollen bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden können. Priorität hat die Beobachtung der Lage in Schulen und Kindergärten.

Für die kommende kältere Jahreszeit werden bis Mitte September Vorlagen und gegebenenfalls Bestimmungen erarbeitet. Die Teststrategie soll künftig zielorientierter und anlassbezogen ausgerichtet werden. Dort, wo Infektionen auftreten, wird allerdings weiter großflächig getestet.

Verlängerung der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung
Wie bereits in der vergangenen Woche angekündigt, verlängert die Landesregierung die Laufzeit der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung bis zum 15. September 2020. Die entsprechende Landesverordnung ist ab heute in Kraft.

„Es gibt keinen Grund zu viel Angst zu haben, wir haben die Zahlen unter Kontrolle. Wir müssen schauen, dass die Gesundheitsämter ihre Arbeit machen und die Infektionsketten unterbrochen werden können. Alle müssen aufpassen. Im Moment ist angesagt zu beobachten und wir brauchen die Solidarität aller“, sagte Dreyer abschließend. Mitte September wird eine neue Verordnung kommen.
woti




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