Werbung

Nachricht vom 22.08.2020    

Urteil OVG: Bordellschließung zur Corona-Bekämpfung rechtmäßig

Das in der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 19. Juni 2020 angeordnete Verbot der Öffnung von Prostitutionsstätten ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Symbolfoto

Koblenz. Die Antragstellerin betreibt eine Prostitutionsstätte in Speyer. Sie wandte sich mit einem Eilantrag gegen die Regelung der aktuellen Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, wonach die Öffnung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen untersagt ist. Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Eilantrag ab. Das Oberverwaltungsgericht wies ihre Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurück.

Das Verwaltungsgericht habe insbesondere zutreffend entschieden, dass die fragliche Verordnung nicht deshalb rechtswidrig sei, weil der Verordnungsgeber von der ursprünglich mit Wirkung vom 10. Juni 2020 vorgesehenen Öffnung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bereits vor Inkrafttreten dieser Regelung wieder Abstand genommen und die Untersagung der Öffnung dieser Einrichtungen in der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz aufrechterhalten habe.

Dem Verordnungsgeber komme bei der ständig zu aktualisierenden Bewertung der infektionsschutzrechtlichen Gefahrenlage ein weiter Einschätzungsspielraum zu, der sich auch auf die Frage erstrecke, zu welchem Zeitpunkt eine Maßnahme im Anschluss an eine solche Neubewertung gelockert werde. Es sei nicht zu beanstanden, dass der Verordnungsgeber die Lockerung von Beschränkungen (auch) davon abhängig gemacht habe, dass eine gebotene effektive Kontrolle möglich sei, um eine gegebenenfalls notwendige Nachverfolgung von Infektionsketten und -verläufen zu gewährleisten.



Bei Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sei ein drohendes Kontrolldefizit jedenfalls im Zusammenhang mit der Überprüfung von Kontaktdaten nachvollziehbar. Bei der Erbringung sexueller Dienstleistungen bestehe – anders als bei sonstigen körpernahen Dienstleistungen oder im Bereich der Gastronomie – ein erhöhtes Bedürfnis an „Diskretion“, das es für diesen Bereich wahrscheinlicher erachten lasse, dass Kunden unzutreffende Kontaktdaten angeben.
Sofern der Verordnungsgeber bei seiner ursprünglichen Entscheidung für eine Öffnung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen in Bezug auf drohende Kontrolldefizite einer Fehleinschätzung unterlegen sein sollte, so würde dieser Umstand ihn nicht daran hindern, die Sachlage unter Berücksichtigung von (berechtigter) Kritik neu zu bewerten und die Verordnung entsprechend zu ändern.

Beschluss vom 20. August 2020, Aktenzeichen: 6 B 10868/20.OVG


Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Nicole nörgelt … über das Bildungsniveau im Sturzflug

Nach der letzten Studie ist Rheinland-Pfalz im Bildungsmonitor von Platz neun auf Platz zwölf abgerutscht. ...

Ausbau der Leonhard-Bestgen-Straße in Bendorf-Stromberg beginnt Ende November

In Bendorf-Stromberg stehen Bauarbeiten bevor. Die Leonhard-Bestgen-Straße wird ab Montag, 24. November, ...

Sprache verbindet: Schülerwettbewerb stärkt Französischkenntnisse und Europagedanken

Der Konrad-Adenauer-Europapreis bietet Schülern eine Gelegenheit, sich mit der europäischen Geschichte ...

Baustelle am Kölner Hauptbahnhof: Pendler aus dem Westerwald sind ebenfalls betroffen

Ab Donnerstag, 13. November 2025, müssen sich Reisende im Großraum Köln auf Einschränkungen einstellen. ...

Einsamkeit im Fokus: Große Resonanz beim VHS-Vortrag in Neuwied

Die Volkshochschule Neuwied hatte gemeinsam mit dem Seniorenbeirat der Stadt zu einem Vortrag über Einsamkeit ...

Lebensmittelspendenaktion für die Neuwieder Tafel: Hilfe zur Weihnachtszeit

In Neuwied sind viele Menschen auf die Unterstützung der Tafel angewiesen, insbesondere in der kalten ...

Weitere Artikel


CDU Bad Hönningen unterstützt Jan Ermtraud bei Bürgermeisterwahl

Der Bürgermeisterkandidat Jan Ermtraud nutzte die Sommertour von Christian Baldauf, um offiziell in den ...

SBN erweitern Blumenwiesen und naturnahe Flächen

Wer mehr Biodiversität in Städten will, muss Flächen für eine größere biologische Vielfalt umgestalten. ...

Drei Männer als Überraschungsmenü im Hotel zur Post

„Kabarett á la Surprise“ mit drei Künstlern ist immer die finale Veranstaltung einer Kabarett-Saison ...

Wanderung führt von Oberbieber über Torney zur Stadtmitte

Das Mühlendorf Oberbieber ist Ausgangspunkt für eine Wanderung, die die Neuwieder Tourist-Information ...

LG Rhein-Wied: Julian Dilla sprintet zu zwei Bestmarken

In alle Richtungen machten sich Leichtathleten der LG Rhein-Wied auf, um an verschiedenen Sportfesten ...

Irreführende Radwegweiser in Oberbieber

Wegweisend, oder doch ein Weg nach Nirgendwo? Wer sich im Straßenverkehr bewegt kennt sie, die Hinweisschilder, ...

Werbung