Werbung

Nachricht vom 22.08.2020    

Urteil OVG: Bordellschließung zur Corona-Bekämpfung rechtmäßig

Das in der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 19. Juni 2020 angeordnete Verbot der Öffnung von Prostitutionsstätten ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Symbolfoto

Koblenz. Die Antragstellerin betreibt eine Prostitutionsstätte in Speyer. Sie wandte sich mit einem Eilantrag gegen die Regelung der aktuellen Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, wonach die Öffnung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen untersagt ist. Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Eilantrag ab. Das Oberverwaltungsgericht wies ihre Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurück.

Das Verwaltungsgericht habe insbesondere zutreffend entschieden, dass die fragliche Verordnung nicht deshalb rechtswidrig sei, weil der Verordnungsgeber von der ursprünglich mit Wirkung vom 10. Juni 2020 vorgesehenen Öffnung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bereits vor Inkrafttreten dieser Regelung wieder Abstand genommen und die Untersagung der Öffnung dieser Einrichtungen in der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz aufrechterhalten habe.

Dem Verordnungsgeber komme bei der ständig zu aktualisierenden Bewertung der infektionsschutzrechtlichen Gefahrenlage ein weiter Einschätzungsspielraum zu, der sich auch auf die Frage erstrecke, zu welchem Zeitpunkt eine Maßnahme im Anschluss an eine solche Neubewertung gelockert werde. Es sei nicht zu beanstanden, dass der Verordnungsgeber die Lockerung von Beschränkungen (auch) davon abhängig gemacht habe, dass eine gebotene effektive Kontrolle möglich sei, um eine gegebenenfalls notwendige Nachverfolgung von Infektionsketten und -verläufen zu gewährleisten.



Bei Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sei ein drohendes Kontrolldefizit jedenfalls im Zusammenhang mit der Überprüfung von Kontaktdaten nachvollziehbar. Bei der Erbringung sexueller Dienstleistungen bestehe – anders als bei sonstigen körpernahen Dienstleistungen oder im Bereich der Gastronomie – ein erhöhtes Bedürfnis an „Diskretion“, das es für diesen Bereich wahrscheinlicher erachten lasse, dass Kunden unzutreffende Kontaktdaten angeben.
Sofern der Verordnungsgeber bei seiner ursprünglichen Entscheidung für eine Öffnung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen in Bezug auf drohende Kontrolldefizite einer Fehleinschätzung unterlegen sein sollte, so würde dieser Umstand ihn nicht daran hindern, die Sachlage unter Berücksichtigung von (berechtigter) Kritik neu zu bewerten und die Verordnung entsprechend zu ändern.

Beschluss vom 20. August 2020, Aktenzeichen: 6 B 10868/20.OVG


Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Tag der offenen Tür bei der Polizei Bendorf: Ein Blick hinter die Kulissen

Am 20. September 2025 öffnet die Polizei in Bendorf ihre Türen für die Öffentlichkeit. Besucher erwartet ...

16-jährige Michelle B. aus Marienrachdorf vermisst

Seit dem 27. August 2025 wird die 16-jährige Michelle B. aus Marienrachdorf vermisst. Die Polizeiinspektion ...

Wäller ALLEenweg: Inklusiver Rad- und Wanderweg für alle

Der Wäller ALLEenweg zwischen Westerburg und Wallmerod ist ein Vorzeigeprojekt für Inklusion und nachhaltige ...

Sanitätsausbildung für Schülerschaft des WHG und innovative Kooperation mit dem DRK Neuwied

Das Werner-Heisenberg-Gymnasium Neuwied (WHG) kann erneut auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem ...

Großes Treffen der Ahmadiyya-Muslime in Mendig erwartet

Am kommenden Wochenende wird Mendig in Rheinland-Pfalz zum Zentrum für eine große muslimische Versammlung. ...

100 Jahre Feuerwehr Gladbach: Ein Rückblick auf ein Jahrhundert Engagement

Die Freiwillige Feuerwehr Gladbach blickt auf 100 Jahre im Dienst der Gemeinschaft zurück. Anlässlich ...

Weitere Artikel


Neuer Spielplatz am Ulmenweg kann ab Herbst genutzt werden

Der Raiffeisenring erhält ein neues Schmuckstück – einen attraktiven Kinderspielplatz mitten in einem ...

Feuer im Sägewerk Oberhonnefeld

Am Freitagabend, den 21. August 2020 wurde die Feuerwehr der VG-Rengsdorf-Waldbreitbach um 20:05 Uhr ...

Bendorfer Marktmusik wird im September fortgesetzt

Am Freitag, 4. September, wird die Reihe der „Bendorfer Marktmusik zum Abendläuten“ nach pandemiebedingter ...

VG Unkel wählt Beirat für Migration und Integration

Als weiteren wichtigen Beitrag zur Integration vor Ort soll erstmalig in der Verbandsgemeinde Unkel ein ...

Wanderung führt von Oberbieber über Torney zur Stadtmitte

Das Mühlendorf Oberbieber ist Ausgangspunkt für eine Wanderung, die die Neuwieder Tourist-Information ...

LG Rhein-Wied: Julian Dilla sprintet zu zwei Bestmarken

In alle Richtungen machten sich Leichtathleten der LG Rhein-Wied auf, um an verschiedenen Sportfesten ...

Werbung