Werbung

Nachricht vom 19.08.2020    

Landgericht: Gewerbliche Nutzung von Wohneinheiten im horizontalen Gewerbe?

Darf in einer zu Wohnzwecken genutzten Wohnungseigentumsanlage dem horizontalen Gewerbe nachgegangen werden? Diese Frage hatte die 2. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz zu entscheiden.

Symbolfoto

Koblenz. Zum Sachverhalt: Die Klägerin ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft einer Wohnanlage in Bahnhofsnähe, in der sich 45 Wohneinheiten und elf Gewerbeeinheiten befinden. Nach der Gemeinschaftsordnung dieser Wohnanlage ist in der Wohnanlage die Nutzung der besagten Wohneinheiten nur zu Wohnzwecken gestattet. Ihre Nutzung zum Zwecke der Ausübung eines Gewerbes darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Verwalters erfolgen. Diese Zustimmung darf der Verwalter nach der Gemeinschafts-ordnung nur aus wichtigem Grund verweigern.

Die Beklagte ist die Sondereigentümerin zweier Wohneinheiten. In einer der beiden Wohneinheiten, einer Drei-Zimmer-Wohnung, wird unstreitig der Wohnungsprostitution nachgegangen. Diese wird im Internet beworben. Hierbei wird auch das konkrete „Appartement“ angegeben. Eine Zustimmung des Verwalters zur Prostitutionsausübung in der Wohnung liegt nicht vor.

Erstinstanzlich hatte das Amtsgericht der Beklagten die Nutzung des Sondereigentums zur Ausübung der Prostitution untersagt. Hiergegen legte diese Berufung ein, da es sich um eine „diskrete“ Prostitutionsausübung handele, die in Bahnhofsnähe zulässig sei.

Die Entscheidung:
Die 2. Zivilkammer hat die Berufung für offensichtlich unbegründet erachtet und zurückgewiesen.

Sie erkennt zwar an, dass nach § 13 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) jeder Wohnungseigentümer mit der in seinem Sondereigentum stehenden Wohnung nach Belieben verfahren kann, allerdings ist dieser uneingeschränkten Nutzung durch § 14 Nr. 1 WEG eine Grenze gesetzt. Nach dieser Vorschrift ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, von seinem Sondereigentum nur so Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem anderen Wohnungseigentümer über das beim Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil entsteht.



Einen solchen Nachteil sieht die Kammer bei einer Nutzung einer Wohneinheit für die Ausübung der Prostitution hier. Deshalb ist eine solche nicht genehmigte Nutzung in dieser Wohnanlage zu unterlassen. Auch ist der Verwalter nach Ansicht der Kammer nicht verpflichtet, eine Zustimmung zu der Nutzung zu erteilen. Ein wichtiger Grund zur Verweigerung der Zustimmung durch den Verwalter liegt hier - so die Kammer - vor, da die Ausübung der Prostitution eine unzumutbare Beeinträchtigung anderer Hausbewohner befürchten lässt. Es handelt sich um eine offen im Internet mit ausdrücklicher Nennung der Adresse beworbene Prostitutionsausübung.

Diese sieht die Kammer auch anders als die Beklagte nicht als diskret an. Vielmehr sind der spärliche Bekleidungsstil der Prostituierten und deren Verhalten wie auch der regelmäßige Verkehr von wechselnden Freiern in der Wohnanlage offen sichtbar. Außerdem berichteten Zeugen erstinstanzlich davon, dass schon im Haus befindliche Freier bei ihnen an der Wohnungstür klopften und nach den Prostituierten fragten. Dies ist - so die Kammer - eine Belastung für die Hausgemeinschaft, schadet dem Ansehen der Wohnanlage, mindert daher den Wert der Sondereigentumseinheiten und erschwert deren Vermietung. Dies ordnet die 2. Zivilkammer in der Gesamtschau als nicht hinzunehmenden Nachteil für die anderen Eigentümer und Bewohner der Wohnanlage ein.

Landgericht Koblenz – 2 S 53/19 WEG – Beschluss vom 17.06.2020 (rechtskräftig)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

NR-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Versuchter Mord in Altenkirchen – Zweifel an der Heimtücke beim Landgericht Koblenz

Im Prozess um einen versuchten Mord nahe dem Altenkirchener Bahnhof hat das Landgericht Koblenz die Verhandlung ...

Doppelsieg für Förderer und Fuchs in Monza: Triumph in der GT4 European Series

Enrico Förderer und Cedric Fuchs haben bei der GT4 European Series in Monza ein bemerkenswertes Rennwochenende ...

Dankeschön-Nachmittag für Ehrenamtliche im Museum Monrepos

Das Mehrgenerationenhaus Neuwied würdigte seine vielen ehrenamtlichen Helfer mit einer besonderen Aktion. ...

Große Resonanz auf Neuwieds Stadtentwicklungsumfrage

Die Stadt Neuwied hat ihre Bürgerinnen und Bürger zur Mitgestaltung der Stadtentwicklung aufgerufen. ...

Startschuss für Rock am Ring 2026: Polizei informiert über Sicherheitsmaßnahmen

Am heutigen 3. Juni 2026 beginnt das Rock am Ring Festival am Nürburgring. Die Polizei Koblenz gibt wichtige ...

Sportfest der Marienschule Bad Hönningen begeistert in Rheinbrohl

Die Marienschule Bad Hönningen veranstaltete am 3. Juni 2026 ihr jährliches Sportfest auf dem Sportplatz ...

Weitere Artikel


Fleischer übergeben großzügige Spende an Vor-Tour der Hoffnung

In diesem Jahr feierte die ,,Vor-Tour der Hoffnung“ ihr 25-jähriges Jubiläum. Leider musste die Benefiz-Rad-Tour, ...

Mit „Keri und Emil“ lernen, wie man Leben rettet

Für die 28 angehenden Gesundheits- und Krankenpflegeschüler/innen sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen ...

Drei Wochen Wald für die Vorschulkinder aus Hardert

Großartige letzte Kindergartentage verbrachten die Vorschulkinder des Kindergartens Waldwichtel aus Hardert. ...

VdK Kreisgeschäftsstelle ist weiterhin für die Mitglieder da

Die Corona-Pandemie hat ihre Spuren hinterlassen, auch beim Sozialverband VdK, Kreisverband Neuwied. ...

Westerwälder Rezepte: Mirabellen-Quarktorte mit Streuseln

Heimat tut gut und schmeckt gut! Aus diesem Grund wollen wir regelmäßig Rezepte aus dem Westerwald veröffentlichen ...

Sport-Inklusionslotsen: Damit jeder Mensch Sport ausüben kann

Sie sind eine Rarität in der Republik: Der Landessportbund Rheinland-Pfalz gönnt sich 15 Sport-Inklusionslotsen. ...

Werbung