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Nachricht vom 17.08.2020    

Remy lässt Rechtmäßigkeit Abwahlantrag Mang durch Aufsichtsbehörde prüfen

Nachdem am 2. Juli der Abwahlantrag gegen Bürgermeister Michael Mang im Neuwieder Stadtrat nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht hat und somit gescheitert ist, plant die PAPAYA-Koalition gemeinsam mit der SPD einen erneuten Abwahlversuch am 20. August. Sigurd Remy lässt die Rechtmäßigkeit prüfen, da das Kommunalbrevier seiner Meinung nach keine ganz klare Regelung trifft.

Symbolfoto

Neuwied. In Rheinland-Pfalz können Ratsmitglieder grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt Anträge stellen. Ob diese dann im Stadtrat behandelt werden, hängt von gesetzlichen Vorgaben ab. Bereits im Juli erklärte die SPD-PAPAYA-Koalition, dass der Oberbürgermeister die gesetzliche sechsmonatige Sperrfrist Kraft seines Amtes außer Kraft setzen wird und für den 20. August zu einer erneuten Sonderstadtratssitzung zwecks Abwahl einladen wird.

Aufgrund der jahrzehntelangen Erfahrung als Stadtratsmitglied wundert sich Sigurd Remy über diese Vorgehensweise. Stadtratsfraktionen diktieren hier dem Oberbürgermeister, wie er in dieser Sache handeln soll und dieser folgt brav. Deshalb hat sich Remy mit seinen Bedenken zu dem bisher einmaligen Vorgang in der Neuwieder Stadtgeschichte an Oberbürgermeister Einig gewandt und um rechtliche Erklärung beziehungsweise Überprüfung gebeten. Gleichzeitig fragte er an, ob dem Oberbürgermeister seit dem 2. Juli neue Erkenntnisse vorlägen, die die hier an den Tag gelegte Dringlichkeit für eine erneute Behandlung im Stadtrat rechtfertigen würden.



Eine Antwort ist Oberbürgermeister Einig leider schuldig geblieben, stellt Remy fest. Statt eines Antwortschreibens oder zumindest einer üblichen Eingangsbestätigung, fand er in seinem Briefkasten am Freitag nur die Einladung zur Sonderstadtratssitzung am 20. August mit dem einzigen Tagesordnungspunkt Abwahl vor. Enttäuscht über diese Vorgehensweise hat Remy nun die Aufsichtsbehörde in Trier eingeschaltet.

Hier steht insbesondere die Frage im Raum, wie eine gesetzliche Sperrfrist von sechs Monaten außer Kraft gesetzt werden kann. Klar ist laut Kommunalbrevier dabei, dass der Oberbürgermeister einen Antrag vor Ablauf von sechs Monaten auf die Tagesordnung setzen kann, wenn er diesen Antrag zu seiner eigenen Sache macht. Dies scheint bei einem Abwahlantrag kaum möglich, denn der Oberbürgermeister besitzt Kraft Gesetz selbst kein Stimmrecht bei der Abstimmung. Der Antrag muss auch wieder durch 25 Mitglieder des Neuwieder Stadtrates gestellt werden. „Wie kann der Oberbürgermeister dann diesen Antrag zu seinem eigenen machen?“, merkt Remy verwundert an.


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