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Nachricht vom 17.08.2020    

Mehr Familien könnten Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets nutzen

Fast jedes achte Kind im Landkreis Neuwied lebt in relativer Armut und kann deshalb kaum am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Das Bildungspaket soll das eigentlich ändern, allerdings hat nur etwa die Hälfte der berechtigten Eltern entsprechende Hilfen beantragt.

Neuwied. Judounterricht, Klassenfahrten, Schulbücher - für die Familien, in denen das Geld zu Hause knapp ist, sind das oft Kosten, die kaum oder gar nicht bewältigt werden können. „Armut schränkt die Bildungschancen von jungen Menschen und ihre kulturellen und sozialen Beteiligungsmöglichkeiten ein und wirkt sich auf das gesamte weitere Leben aus“, sagt der 1. Kreisbeigeordnete Michael Mahlert, Vorsitzender der Trägerversammlung des Jobcenters Landkreis Neuwied. „Auch die Gesundheit ist gefährdet, wenn die Ausübung eines Sports nicht möglich ist.“ Viele Familien in Stadt und Kreis nutzen die Möglichkeit bereits. So haben 2019 immerhin 1.085 Kinder Leistungen für Ausflüge, 3.004 Kinder Leistungen für Schulbedarf und 955 Kinder Leistungen zur Teilhabe beantragt. Und dennoch werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe bislang nur von etwa jedem zweiten Berechtigten beantragt. Warum ist das so?

Für manche Eltern ist es eine große Hürde, wenn sie bei der Musikschule oder beim Nachhilfelehrer um eine Bescheinigung fürs Amt bitten müssen. Andere wissen nicht, wie sie an die Mittel für Bildung und Teilhabe ihrer Kinder herankommen, oder dass es die Möglichkeit überhaupt gibt. „Natürlich müssen uns Anträge eingereicht werden und auch Nachweise, dass das Kind beispielweise tatsächlich im Sportverein ist. Aber der bürokratische Aufwand lohnt sich“, so Agnes Ulrich, Leiterin der Sozialabteilung der Kreisverwaltung Neuwied. Und: An den entsprechenden Stellen sind die Mitarbeiter gerne bereit, bei der Antragsstellung zu helfen.

Mit Ausnahme des Schulbedarfs für Empfänger von Arbeitslosengeld II werden alle Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe vom Landkreis Neuwied (Leistungsberechtigte Kreis Neuwied) und der Stadt Neuwied (Leistungsberechtigte Stadt Neuwied) bearbeitet. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten ihre Leistungen je nach Wohnort bei der Stadt Neuwied oder den Verbandsgemeinden. Beim Kreis Neuwied ist die Sozialabteilung und bei der Stadt Neuwied das Amt für Jugend und Soziales zuständig. Anträge auf Leistungen für Schulbedarf werden beim Jobcenter bearbeitet. Antragsberechtigt sind die Kinder und Jugendlichen bis 25 Jahre, die von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz leben oder deren Familien Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Für Leistungen zur Teilhabe an Kultur Sport und Freizeit beträgt die Altersobergrenze 18 Jahre.



Das Bildungspaket gibt es bundesweit seit 2011. Familien mit geringem Einkommen können danach finanzielle Hilfen beantragen, um zum Beispiel Schulmaterialien für die Kinder, Nachhilfe, Sport- und Musikkurse oder Ferienfreizeiten zu finanzieren. Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit beantragten allerdings im Jahr 2019 bundesweit lediglich 670.000 Kinder, die SGB II- Leistungen bezogen, Leistungen aus dem Bildungspaket. Das sind 28 Prozent von 2,5 Millionen Kindern mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.

Zum 1. August 2019 wurden die Sätze erhöht. Statt 100 Euro werden seither 150 Euro pro Schuljahr gezahlt, um Dinge wie Schulranzen, Hefte oder Lernsoftware anzuschaffen. Ebenso stieg der monatliche Zuschuss für Sportverein oder Musikschule von 10 auf 15 Euro. Mittagessen in der Schule und Kita und Fahrkarten für Bus oder Bahn sind für sie kostenlos. Darüber hinaus werden Nachhilfestunden künftig auch dann gefördert, wenn noch keine konkrete Versetzungsgefährdung vorliegt. (PM)



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