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Nachricht vom 06.08.2020    

Neuwieder Abfallwirtschaft wird 2021 Anstalt öffentlichen Rechts

Die Neuwieder Abfallwirtschaft wird mit Beginn des kommenden Jahres eine neue Rechtsform erhalten und als “Anstalt öffentlichen Rechts“ (AöR) in ein kommunales Unternehmen überführt.

Landrat Achim Hallerbach (links) mit dem Leiter der Neuwieder Abfallwirtschaft, Jörg Schwarz. Foto: Kreisverwaltung

Neuwied. Dabei wird die AöR die bisherigen Kreismitarbeiter der Abteilung Abfallwirtschaft und das operative Personal der RSAG zusammenführen, welches bisher unter dem Dach der Rheinischen Entsorgungskooperation REK für die Einsammlung der Bio-, Papier- und Restabfälle sowie den Behälterservice zuständig ist.

Der Kreistag hatte im Frühjahr nach Vorbereitungen durch den Ausschuss für Umwelt und Abfallwirtschaft die Gründung der neuen operativen Struktur beschlossen. Landrat Achim Hallerbach erklärt den Entschluss: „Um in der sehr dynamischen und zunehmend von wenigen privatwirtschaftlichen Unternehmen dominierten Abfallwirtschaft im kommunalen Interesse und damit für die Bürgerinnen und Bürger auch wirtschaftlich erfolgreich agieren zu können, sind eine hohe Flexibilität, kurze Entscheidungswege sowie eine klare Abgrenzung und Zuweisung von Verantwortlichkeiten erforderlich. Dies alles ist im bisherigen Rahmen nicht mehr zeitgemäß und wirtschaftlich umzusetzen, während die Anstalt des öffentlichen Rechts als “kommunale GmbH“ die Vorteile einer flexiblen Unternehmensform für die dann rund 120 vorwiegend gewerblich tätigen Mitarbeiter der neuen Abfallwirtschaft AöR bietet.

Mit der neuen Unternehmensstruktur bekommen wir die Organisationsform, die uns die notwendigen Instrumente zur Verfügung stellt, um auch künftig eine umweltgerechte Entsorgung zu berechenbaren Gebühren zu gewährleisten.“ Achim Hallerbach betont aber auch, dass dabei die öffentliche Kontrolle über das kommunale Unternehmen bestehen bleibt: „Die Zuständigkeit und Verantwortung der politischen Gremien über den Verwaltungsrat sowie den Kreistag wird auch künftig gewährleistet sein. Mit der Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts ist also ausdrücklich keine Privatisierung der Neuwieder Abfallentsorgung verbunden - im Gegenteil: Sie ist Ausdruck und Fortsetzung für eine erfolgreiche Kommunalisierung.“



Und die soll in Zukunft weiter vorangetrieben werden: Nachdem bereits die Sammellogistik und der Behälterdienst, ein Teil der Transportleistungen und der Eigenvermarktung von Wertstoffen in kommunale Hände zurückgeholt wurde, steht die Ausweitung auf weitere Bereiche an. Landrat Achim Hallerbach nennt als weitere geplante Kommunalisierungsschritte den Aufbau einer ökologischen und regionalen Grünschnittverwertung, die Sammlung von Scheckkarten-Abfällen, die Vorsortierung von Sperrmüll, den Ausbau des Stoffstrom-Managements und später möglicherweise auch die kommunale Wertstofftonne.

“Darüber hinaus wollen wir auch weiterhin die Kooperationen mit anderen Kommunalen Einrichtungen ausbauen“, erklärt Hallerbach und nennt dabei die mögliche Gründung einer Energiegesellschaft oder einer Gesellschaft zur Deponierung von Erdaushub. Perspektivisch ist also für die Neuwieder Abfallwirtschaft mit einer weitergehenden Kommunalisierung zu rechnen.

Dabei freut sich Landrat Achim Hallerbach besonders, dass auch für diese wichtige und grundlegende abfallwirtschaftliche Weichenstellung wieder ein einstimmiges Votum im Kreistag erreicht wurde: “Mit dieser Entscheidung zeigen die gewählten Vertreter der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Neuwied, dass Sachfragen der Abfallwirtschaft ungeachtet aller parteipolitischen Ausrichtungen nach wie vor mit Vernunft und Sachverstand zukunftsorientiert und pragmatisch beantwortet werden und alle gemeinsam die erforderlichen Entwicklungen in der Abfallwirtschaft mittragen.“



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