Erwin Rüddel: Preisstabilität beim Fährverkehr bleibt gewahrt
„Für ein Auto, das durch eine Person auf die Fähre bewegt wird, hat der Steuersatz von sieben Prozent weiterhin Bestand und macht die EU-rechtlich vorgeschriebene und dadurch erforderliche Änderung obsolet. Dies heißt, dass es zu keinen Preiserhöhungen kommt“, informierte Erwin Rüddel am Fähranleger in Bad Hönningen die Fährbetreiber Rita und Günter Hirzmann.
Bad Hönningen. Eine Änderung im Umsatzsteuergesetz hatte die Fährbetreiber auf den Plan gerufen, die daraufhin den Bundesparlamentarier um Unterstützung ersuchten. Denn generell gilt im Umsatzsteuergesetz grundsätzlich die Besteuerung zum Regelsatz mit 19 Prozent. Dies würde jedoch deutliche Preissteigerungen im Fährbetrieb am Rhein zur Folge haben.
Bislang war die Beförderung im Fährverkehr, unabhängig davon ob es sich um eine Beförderung von Personen oder Sachen handelte, umsatzsteuerermäßigt und somit dem Umsatzsteuersatz von 7 Prozent unterworfen. Im Rahmen des Klimaschutzgesetzes vom 19. Dezember 2019 wurde §12 des Umsatzsteuergesetzes neu gefasst. Durch eine faktische Erhöhung der Umsatzsteuer ergab sich im Speziellen für den Fährverkehr eine enorme Mehrbelastung.
Erwin Rüddel, der Problematik bewusst, nahm sich dieser an. Der Abgeordnete sprach, mit Unterstützung von CDU-Finanzpolitikern, das Bundesministerium für Finanzen an und legte den Sachverhalt der Mehrbelastungen für die Fährbetreiber überzeugend dar. „Ein Treffen der zuständigen Referatsleiter des BMF und der Referatsleiter der zuständigen Ministerien auf Länderebene hat Klarheit und einen sogenannten Anwendungserlass zur Folge“, so Rüddel.
Genau bedeutet dies, dass es keine Änderung der bisherigen Umsatzsteuer geben wird und damit alles beim Alten bleibt. (PM Rüddel)
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