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Nachricht vom 29.07.2020    

Abfallgebühren schon bezahlt? Mahnung vermeiden!

Am 30. Juni waren die jährlichen Abfallgebühren fällig. Die Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung macht noch einmal auf diesen Termin aufmerksam. Durch die Umstellung auf den Dauergebührenbescheid im Jahr 2017 ist dieser Termin vielleicht bei einigen Bürgern in Vergessenheit geraten.

Symbolfoto

Kreis Neuwied. Bevor die Mahnungen verschickt werden und zusätzlich Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden müssen, weist die Abfallwirtschaft noch einmal darauf hin, die fälligen Beträge noch zeitnah zu überweisen. „Wir wollen den normalerweise rechtzeitig zahlenden Bürgern natürlich nur ungern eine Mahnung zuschicken. Darum machen wir noch einmal ganz bewusst auf die Fälligkeit der Gebühren aufmerksam“, sagt der Abteilungsleiter der Abfallwirtschaft Jörg Schwarz.

Es kann natürlich auch weiterhin am SEPA-Verfahren teilgenommen werden. „Das ist sowieso das Beste und wird mittlerweile vom Großteil der Bürgerinnen und Bürger genutzt. Durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird kein Zahlungstermin vergessen und die fälligen Beträge werden rechtzeitig und in der richtigen Höhe abgebucht. Bereits erfolgte Zahlungseingänge werden berücksichtigt. Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen so erst gar nicht, weder dieses Jahr, noch in den folgenden Jahren. Die Abbuchung über das SEPA-Lastschriftverfahren ist daher unsere Empfehlung“, so Schwarz weiter.



Das entsprechende SEPA-Formular gibt es auf der Homepage der Abfallwirtschaft oder als Anlage zum letzten Gebührenbescheid und muss lediglich ausgefüllt an die Abfallwirtschaft gesendet werden. (PM)



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