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Nachricht vom 26.07.2020    

Corona-Soforthilfen - DMB fordert schnelle Klarheit bei Rückzahlungsverfahren

Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) nimmt eine große Verunsicherung bei vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen in Bezug zu den Rückzahlungsverfahren der Corona-Soforthilfen wahr.

Viele Unternehmen werden die Soforthilfe zurückzahlen müssen. Symbolfoto

Region. Die Hauptursache für die Verunsicherung ist die Aufforderung des Landes NRW an rund 100.000 Unternehmer, ihre Finanzierungsengpässe im Rahmen des Soforthilfe-Abrechnungsverfahrens im Detail darzulegen. Landesseitig wurde das Rückmeldeverfahren am 14. Juli 2020 angehalten, da sich Abrechnungsvorgaben als problematisch erwiesen.

Derzeit beraten Bund und Länder, um beim Abrechnungsverfahren Verbesserungen zu erreichen. Die Rückzahlungsfrist - zu viel gewährte Soforthilfe muss bis zum 31. Dezember 2020 zurückgezahlt werden - sollte laut DMB-Vorstand Marc S. Tenbieg „zügig und bundesweit einheitlich verlängert werden, sodass Unternehmen und Selbstständige zusätzliche Belastungen und Verwaltungsaufwand in der nach wie vor angespannten wirtschaftlichen Situation erspart bleiben". Tenbieg führt fort: „Es gilt jetzt, für klare Rückzahlungsvorgaben zu sorgen und diese für alle betroffenen Unternehmen fair und verständlich auszugestalten." Sollte dies nicht gelingen, droht die Gefahr einer Welle unnötiger Subventionsbetrugsverfahren.




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Bei den Corona-Soforthilfen sind hohe Rückzahlungsbeträge zu erwarten, da in vielen Bundesländern Lebenshaltungs- und Personalkosten nicht anrechenbar sind. Durch eine Verlängerung der Rückzahlungsfrist könnten Unternehmer länger mit dem Geld wirtschaften und somit die weiterhin kritische Geschäftslage überbrücken. Zudem dürfen Unternehmer, die zwischen März und Mai 2020 ihre Miete stundeten, jetzt nicht bestraft werden, weil die Mietschulden nicht im Förderzeitraum beglichen worden sind. Ferner sind die Lebenshaltungskosten nur in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hamburg förderfähig. Laut Tenbieg müsse daher in den 13 Bundesländern, die keine förderfähigen Lebenshaltungskosten in den Soforthilfe-Programmen haben, „dringend und im Sinne vieler Unternehmen nachgebessert werden, bevor die Rückzahlungsverfahren anlaufen".
(PM)


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