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Nachricht vom 10.07.2020    

Nach Bodeneinbruch in Dasbach ist Wohnhaus in Gefahr

Auf einem Privatgrundstück in Breitscheid/Dasbach ist es im November 2017 zu einem Bodeneinbruch gekommen. Im unteren Bereich der Einbruchstelle konnte der Eingang zu einem sich anschließenden ehemaligen Bergbaustollen gefunden werden. Nach erfolgten Voruntersuchungen hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als obere Bodenschutzbehörde Sicherungs- und Erkundungsmaßnahmen in Auftrag gegeben, die seit Juni 2020 laufen. Weitere Bohrungen sollen nun Erkenntnisse darüber bringen, wie der Stollen endgültig zu sichern ist.

Die Arbeiten zur Sicherung und Erkundung des Stollens in Dasbach laufen. Foto: SGD Nord

Breitscheid-Dasbach. Bei dem circa 1,80 Meter hohen und circa 90 Zentimeter breiten Stollen, der zum Teil mit Wasser gefüllten war, hatte man festgestellt, dass dieser nach etwa 28 Metern in einem so genannten Verbruch direkt unter einem Wohnhaus endet. Es besteht die Vermutung, dass es sich bei dem gefunden Stollen um den Wasserlösestollen eines größeren Bergwerkes handeln könnte. Daher könnte auch die Gefahr bestehen, dass es im Inneren des Stollens zu einem Wasseraufstau und einem schwallartigen Austritt von Wassermassen am Stollenmundloch kommt.

Da ein Verantwortlicher für die weitere Erforschung der Gefahr nicht ermittelbar ist, muss die SGD Nord als obere Bodenschutzbehörde Maßnahmen der Gefahrenabwehr im Rahmen der Ersatzvornahme ergreifen. Mit den Sicherungs- und Erkundungsarbeiten wurde eine im Altbergbau erfahrene Firma beauftragt, die vor kurzem mit den Arbeiten begonnen hat. Anfang Juli wurde in einem hinter dem Verbruch liegenden Bereich eine geringe Wasseraufstauung und ein weiterer Verbruch entdeckt. Um festzustellen, um was für eine Art Stollen (Wasserlösestollen oder lediglich um einen „Versuchsstollen") es sich handelt, werden weitere Erkundungsbohrungen durchgeführt. Diese sollen Erkenntnisse darüber bringen, welche weiteren Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen sind.

Aufgrund der weiterhin unklaren Gefahrenlage wurde den unmittelbar über dem Stollen lebenden Anwohnern die Nutzung von besonders gefährdeten Wohnräumen durch das Ordnungsamt bis auf weiteres untersagt.





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