Werbung

Nachricht vom 07.07.2020    

Maskenpflicht zur Corona-Bekämpfung rechtmäßig

Die in der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 19. Juni 2020 angeordnete Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (sogenannte Maskenpflicht) in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Maskenpflicht ist rechtens hat das Oberverwaltungsgericht entschieden. Symbolfoto

Koblenz. Der Antragsteller, ein Mann aus dem Landkreis Mayen-Koblenz, wandte sich mit einem Eilantrag gegen die in der Neunten ebenso wie in der aktuellen Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz angeordnete Verpflichtung, in den in der Verordnung genannten öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen, das heißt insbesondere beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung zur tragen. Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Eilantrag ab. Das Oberverwaltungsgericht wies seine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurück.

Die Corona-Pandemie begründe eine ernstzunehmende Gefahrensituation, die staatliches Einschreiten nicht nur rechtfertige, sondern mit Blick auf die Schutzpflicht des Staates aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG weiterhin gebiete. Auch wenn sich das Infektionsgeschehen aufgrund der ergriffenen Maßnahmen in letzter Zeit verlangsamt habe und insbesondere die Anzahl der festgestellten Neuinfektionen rückläufig sei, bestehe die Gefahr der Verbreitung der Infektion und daran anknüpfend einer Überlastung des Gesundheitswesens mit gravierenden Folgen für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung fort.

Nach den maßgeblichen Feststellungen des Robert Koch-Instituts handele es sich immer noch um eine sehr dynamische Situation. Die Gefährdung für die Bevölkerung werde deshalb nach wie vor als hoch eingeschätzt, für Risikogruppen sogar als sehr hoch. Dem Antragsgegner – dem Land Rheinland-Pfalz – komme bei der Erfüllung der Schutzpflicht für Leben und Gesundheit der Bevölkerung ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsbereich zu. Dies gelte auch für die schrittweisen Lockerungen der bisherigen strengeren Ge- und Verbote unter Beachtung der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens.



Eine Verletzung der sich aus dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden Schutzpflicht sei erst dann gegeben, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen habe oder offensichtlich die getroffenen Regelungen und Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich seien, das Schutzziel zu erreichen. Die in der jüngeren Vergangenheit schrittweise erfolgte Aufhebung von Schutzmaßnahmen bedinge einen Anstieg an persönlichen und sozialen Kontakten, der von einschränkenden Schutzmaßnahmen flankiert werden müsse, welche das Ziel verfolgten, Neuinfektionen mit dem Coronavirus möglichst zu verhindern und die Verbreitung des Virus zumindest zu verlangsamen beziehungsweise die Infektionsdynamik zu verzögern.

Dabei stellten sich angesichts der weitgehenden Lockerungen (auch der Regelungen zu Kontaktbeschränkungen) inzwischen das Abstandsgebot sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung neben allgemeinen Hygieneregeln als die zentralen Instrumente zur Bekämpfung der Corona-Pandemie dar. Eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer Einwegmaske oder (selbstgenähten) Stoffmaske (sogenannte Alltags- oder Community-Masken), eines Schals oder Tuches sei geeignet, das angestrebte Schutzziel zu erreichen. Sie unterstütze zielführend das staatliche Bestreben, mittels eines Fremdschutzes die Verbreitung des Coronavirus durch die Verhinderung von Neuinfektionen zu verlangsamen.

Beschluss vom 6. Juli 2020, Aktenzeichen: 6 B 10669/20.OVG


Mehr dazu:   Coronavirus  


Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


Mysteriöser Todesfall in Bad Breisig: Identität des Verstorbenen weiterhin unbekannt

Bad Breisig. Bei dem Verstorbenen wurden weder Ausweispapiere noch sonstige Dokumente gefunden, die Aufschluss über seine ...

Neuwieder und Bendorfer Schüler lernen bei Wald-Jugendspielen die heimische Natur kennen

Neuwied. Am Donnerstag, 16. Mai, geht dieser Wunsch für 20 Schulklassen der dritten Jahrgangsstufe aus Neuwied und Bendorf ...

Hof- und Gartenflohmarkt in Heimbach-Weis

Heimbach-Weis. Die Anmeldung eines Standes ist bis zum 6. Juni auf www.rethink-ev.de oder unter der Telefonnummer 02622-902787 ...

Unbekannte Täter schlagen Seitenscheibe von geparktem Pkw in St. Katharinen ein

Sankt Katharinen. Am 2. Mai wurde zwischen 11.30 Uhr und 11.50 Uhr die Seitenscheibe eines geparkten Pkw in der Enggasse, ...

Gewalt auf der Straße: Prügelei unter Verkehrsteilnehmern in Linz

Linz am Rhein. Am Donnerstag (2. Mai) ereignete sich gegen 20.25 Uhr ein alarmierender Vorfall in Linz. Zwei Verkehrsteilnehmer ...

Unwetter im Kreis Neuwied: Landkreis weitgehend verschont, Einsatzkräfte auf Standby

Kreis Neuwied. Im Zuge der potenziellen Unwettergefahr wurde am gestrigen Donnerstagnachmittag eine erste Grundbesetzung ...

Weitere Artikel


Älterer Falschfahrer auf A 48 - Zeugen gesucht

Bendorf. Durch eine Streife der PI Bendorf konnte der Falschfahrer, der PKW Mercedes eines 77-jährigen Fahrzeugführers aus ...

Kita Bendorf im eingeschränkten Regelbetrieb

Bendorf. Da es 2019 aufgrund des Kita-Umbaus einen Aufnahmestopp gab und weniger Kinder als gewohnt das HadeKi besuchen, ...

Eintrittstickets fürs Freizeitbad Grafenwerth in der Stadtinfo erhältlich

Bad Honnef. Wegen der Corona-Pandemie, da Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind, wurde ähnlich wie in Siegburg oder ...

Westerwälder Handhygiene: „Patschehäändscheer nass maache“

Region. Der Alltag der Gesellschaft in den vergangenen Monaten ist gekennzeichnet von Einschränkungen und Kompromissen. Doch ...

Scheurener feierten Kirchweih mit Hochamt und Prozession

Scheuren. Wegen der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mussten der St.-Joseph-Bürgerverein ...

Handy ins Getreidefeld geworfen und dann Flurschaden angerichtet

Neuwied. Vermutlich im Verlauf des Wochenendes kam es im Langendorfer Feld, der Verbindung zwischen Hafenstraße und Panzerrampe, ...

Werbung