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Nachricht vom 05.07.2020    

Bebauungsplan „Auf dem Heckerfeld“ Windhagen sorgt für Streit

Mit elf zu neun Stimmen haben die Fraktionen von SPD, B90/Grüne und Gemeinsam - Bürger für Windhagen (G-BfW) im Gemeinderat von Windhagen am 25. Juni die Offenlegung des Bebauungsplans „Auf dem Heckerfeld“ abgelehnt. Die Fraktionsvorsitzenden der drei Gruppierungen hatten zuvor in der Debatte ihre rechtlichen und ökologischen Bedenken hinreichend verdeutlicht.

Symbolfoto

Windhagen. Die damit verbundene Abstimmungsniederlage nahmen die Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP zum Anlass, am 26. Juni auf der Homepage der CDU Windhagen unter dem Titel „Verlässlichkeit in Gefahr“ die Fraktionen der Ratsmehrheit - wie zuvor schon in der Ratssitzung - als Verhinderer zu verunglimpfen. Darüber hinaus erheben sie den Vorwurf, wohlwollende Bürger mit falschen Aussagen getäuscht, dem Investor wissentlich Schaden zugefügt und sich dem Druck einer Demonstration vor dem Sitzungssaal gebeugt zu haben.

Die drei Fraktionen von SPD, B90/Grüne und G-BfW verwahren sich mit großer Entschiedenheit gegen die unsachlichen und inhaltlich falschen Darstellungen. Es geht weder um Machtspiele noch um Verhinderungspolitik. Allein entscheidend für das Selbstverständnis der Mitglieder der drei betroffenen Ratsfraktionen sind das Gemeinwohl, die Interessen der Bürgerschaft an einer nachhaltigen, mithin ökologisch ausgewogenen Politik und die Bindung an Recht und Gesetz.

Politik auf dieser Grundlage hat seit der Kommunalwahl 2019 dazu beigetragen, dass die Mehrzahl der Beschlüsse des Gemeinderats von allen Fraktionen des Gemeinderats gemeinsam getragen werden. Diesen Ansprüchen genügt der Bebauungsplan „Auf dem Heckerfeld“ nicht! Aufgrund eingehender Prüfung und Bewertung der seitens der Verbandsgemeinde Asbach vorgelegten Verfahrensakten sowie der Argumentation des Investors konnte dem Projekt weder bescheinigt werden, dem Gemeinwohl zu dienen noch den Interessen der Bürgerschaft an einer nachhaltigen Entwicklung sowie den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.



Das Abstimmungsergebnis vom 25. Juni ist letztlich das Produkt taktischer Manöver der Mehrheitsfraktion des letzten Gemeinderats am Vorabend der Kommunalwahl 2019. Wer drei Tage vor der Wahl - in innerer Erwartung einer kommenden Wahlniederlage - ein derart umstrittenes Projekt im Rat durchboxt, darf sich nicht wundern, wenn auf der Grundlage geänderter Mehrheitsverhältnisse eine Neubewertung der Angelegenheit vorgenommen wird.

Wer also sehenden Auges eine solche Situation herbeiführt, sollte Andere weder der wissentlichen Schädigung des Investors noch der Täuschung der Bevölkerung bezichtigen; ein selbstkritischer Blick auf eigenes Versagen wäre hier mehr als angemessen. (PM)



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