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Nachricht vom 30.06.2020    

EVM gibt Steuersenkung automatisch an Kunden weiter

Gute Nachrichten für die 213.000 Strom– und 124.000 Erdgaskunden der Energieversorgung Mittelrhein (evm): Sie profitieren im vollen Umfang von der Mehrwertsteuersenkung. Vom 1. Juli bis 31. Dezember gilt dann der befristet reduzierte Satz von 16 Prozent. „Für uns ist es selbstverständlich, diesen Preisvorteil ungeschmälert an unsere Kunden weiterzugeben“, betont evm-Unternehmenssprecher Christian Schröder.

EVM-Hauptverwaltung. Foto: privat

Koblenz. Automatische Anpassung – Kunden müssen nichts tun
Die evm passt ihre Bruttoentgelt-Preise automatisch an den neuen Steuersatz an, sodass ihre Tarife und Produkte im zweiten Halbjahr 2020 etwas günstiger werden. Kunden profitieren von dem Kostenvorteil bei ihrer Jahresabrechnung. In der Regel leisten Strom- und Erdgaskunden monatliche Abschläge, also Vorauszahlungen auf die spätere Jahresrechnung. „Daher ist es auch nicht notwendig, diese Abschlagszahlungen anzupassen“, erläutert Schröder. Wenn die Kunden ihre Jahresrechnung erhalten, werden die jeweiligen Verbräuche mit den korrekten Steuersätzen berechnet. „Wir wenden zur Abgrenzung bewährte und standardisierte Verfahren an, um die Zählerstände rechnerisch zum Stichtag 1. Juli zu ermitteln. Daher ist eine Zwischenablesung nicht erforderlich“, berichtet der evm-Sprecher.



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Zwischenablesung bei starken Abweichungen sinnvoll
Unabhängig davon können Kunden ihre Zähler ablesen und den Zählerstand über das Kundenportal eingeben. Sie können auch direkt vor Ort in einem der 14 Kundenzentren sowie telefonisch unter 0261 402-72424 gemeldet werden. Das empfiehlt die evm in den Fällen, bei denen es starke Abweichungen gibt. Auf diese Weise können Nachzahlungen vermieden werden.

Die eigentliche Mehrwertsteuersenkung hat übrigens bei einer Jahresrechnungssumme von beispielsweise 1.000 Euro zur Folge, dass der Kunde 12,60 Euro spart. (PM)


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