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Nachricht vom 19.06.2020    

Corona: Neue Regelungen zu Veranstaltungen sind da

INFORMATION | Am 24. Juni beginnt die vierte Phase des Konzeptes „Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz“. Die vorgesehenen Lockerungen, die vor allem die Regelungen für Veranstaltungen betreffen, werden in der zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung geregelt, die heute verkündet wurde.

Symbolfoto

Region. Unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen sind ab dem 24. Juni Veranstaltungen im Freien mit bis zu 350 anwesenden Personen zulässig. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind bis zu 150 Personen zulässig. Geregelt wird auch, dass bei privaten Veranstaltungen, wie Hochzeitsveranstaltungen oder Geburtstagsfeiern, mit einem zuvor eindeutig festgelegten Personenkreis und einer maximalen Teilnehmerzahl von 75 Personen, erleichterte Schutzmaßnahmen gelten.

Die zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung können Sie hier nachlesen.

• Hygienekonzept für Veranstaltungen im Außenbereich mit bis zu 350 gleichzeitig anwesenden Personen.

• Hygienekonzept für Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 150 gleichzeitig anwesenden Teilnehmern.

• Hygienekonzept geschlossene, private Veranstaltungen mit bis zu 75 gleichzeitig anwesenden Teilnehmern.
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