Werbung

Nachricht vom 16.06.2020    

JVA-Beamtin nach Liebesbeziehung zu Gefangenem aus Dienst entfernt

Eine Beamtin einer Justizvollzugsanstalt (JVA), die über mehrere Monate eine Liebesbeziehung zu einem Gefangenen eingegangen war und ihm dabei mehrere Nacktfotos von sich übersandt hatte, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Symbolfoto

Region. Im Dezember 2017 wurden bei einer Postkontrolle in einer JVA zahlreiche Briefe gefunden, die eine – zurzeit vom Dienst freigestellte – Justizvollzugsbeamtin mit einem damaligen Gefangenen ausgetauscht hat, sowie mehrere Nacktfotos von ihr. Auf die Klage des Landes hat die landesweit zuständige Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Trier die Justizvollzugsbeamtin aus dem Dienst entfernt, weil diese gegen das als Kernpflicht von Bediensteten im Strafvollzug ausgestaltete Zurückhaltungsgebot (Distanzgebot) verstoßen habe.

Die Beamtin sei über mehrere Monate eine Liebesbeziehung zu einem Gefangenen eingegangen. Hierbei sei es unter Verschleierung der wahren Identität zu umfangreichem Briefverkehr – unter anderem. mit Offenbarung sexueller Vorlieben und Phantasien sowie einer avisierten gemeinsamen Zukunft - sowie zur Überlassung von Nacktfotos von ihr gekommen. Ferner hat die Beamtin ein Armband und ein T-Shirt des Gefangenen unerlaubt mit nach Hause genommen. Eine Offenbarung der Beziehung und des Briefkontakts gegenüber der Anstaltsleitung sei nicht erfolgt.

Mit diesen Verhaltensweisen habe sie ein schweres Dienstvergehen begangen und sich insgesamt als untragbar für den öffentlichen Dienst erwiesen. Sie habe aus eigensinnigen Motiven verantwortungslos eine Gefährdungslage für den Strafvollzug geschaffen und dabei alle Kollegen schwer hintergangen, was einer Vertrauensbasis sowohl aus Sicht des Dienstherrn als auch aus Sicht der Allgemeinheit die Grundlage entziehe. Indem sie dem Gefangenen Nacktaufnahmen von sich überlassen habe, habe sie sich in erheblicher Weise erpressbar gemacht.

Selbst nachdem der Gefangene verlegt und das Disziplinarverfahren eingeleitet worden sei, habe sie über Dritte versucht, ihr distanzloses Verhalten zum Gefangenen aufrechtzuerhalten. Schließlich habe die Beklagte sich bis zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung völlig uneinsichtig insbesondere hinsichtlich des Umstands ihrer Erpressbarkeit gezeigt. Das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Dienstverrichtung in der Zukunft sei damit nachhaltig zerstört.




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Arbeitstrainer/-in (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57610 Altenkirchen (Westerwald)

Kita - Assistenz (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
51598 Friesenhagen

Bildungsbegleitung (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57610 Altenkirchen (Westerwald)

Hilfskraft (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Finanz- und Lohnbuchhalter (m/w/d)

Pusch AG
56242 Marienrachdorf

Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten


Mit ihrer gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil eingelegten Berufung machte die Beamtin geltend, sie habe keine sexuelle oder sonstige intime Beziehung zu dem Gefangenen gehabt. Außerdem sei sie im Jahr 2016 wegen einer akuten Belastungsreaktion und einer Anpassungsstörung in ärztlicher Behandlung gewesen. Das Oberverwaltungsgericht wies nach Durchführung einer Beweisaufnahme, bei der unter anderem die aufgefundenen Briefe verlesen, der Gefangene als Zeuge vernommen und die Beamtin angehört wurden, die Berufung zurück.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stehe zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die Justizvollzugsbeamtin eine sexuelle beziehungsweise Liebesbeziehung zu dem Gefangenen über mehrere Monate eingegangen sei. Dies ergebe sich unzweifelhaft aus den aufgefundenen Briefen. Die Angaben sowohl des Gefangenen als auch der Beamtin selbst erschienen demgegenüber als nicht glaubhaft. Hiervon ausgehend teile das Gericht die Rechtsauffassung der Vorinstanz, dass die Beamtin ein schweres Dienstvergehen begangen habe, das ihre Entfernung aus dem Dienst erfordere. Für eine verminderte Steuerungsfähigkeit der Beamtin seien keine hinreichenden Anhaltspunkte erkennbar.
(Urteil vom 15. Juni 2020, Aktenzeichen: 3 A 11024/19.OVG)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

NR-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Musikalisches Sommerfest in Engers: Ein Wochenende voller Klänge und Genuss

Am 15. und 16. August 2026 lädt die Landesmusikakademie Rheinland-Pfalz zu einem Sommerfest auf den Marktplatz ...

Erste Bundeskönigin unterstützt "Projekt Schattentöchter" mit Spende im Kreis Neuwied

Die historische erste Bundeskönigin Andrea Reiprich und ihr Prinzgemahl Thomas Herschbach engagieren ...

Neue Chancen in der Kita: Pädagogische Basisqualifizierung startet

Die Volkshochschule Neuwied "Die Brücke" bietet eine Möglichkeit für Berufstätige aus verwandten Fachbereichen, ...

Verkehrskontrolle in Reuschenbach: 15 Ordnungswidrigkeiten festgestellt

Am Dienstag, dem 11. August 2026, führte die Polizeiinspektion Straßenhaus eine Verkehrskontrolle in ...

Drama am Abend: Weiherhütte in Weroth durch Brand zerstört

Am Abend des 12. August wurde die Weiherhütte in Weroth durch ein Feuer schwer beschädigt. Die Hütte, ...

Tourismusrundfahrt zeigt Chancen und Probleme in Rheinland-Pfalz

Nach acht Etappen und mehr als 1.000 Kilometern hat die Equipe EuroDeK ihre Tourismusrundfahrt durch ...

Weitere Artikel


Waldbaden mit der Kreisvolkshochschule

Elf Waldbegeisterte haben am 12. Juni am ersten Schnupper-Waldbad der KVHS Neuwied mit Andres Schwab ...

Klostergarten: Die Kräuterführungen finden wieder statt

Am Freitag, 3. Juli findet im Klostergarten der Waldbreitbacher Franziskanerinnen erstmals wieder eine ...

Runder Tisch Klimaschutz nimmt Arbeit auf

Premiere für den „Runden Tisch Klimaschutz“: Der Stadtrat der Stadt Bendorf hat am 5. Mai 2020 beschlossen, ...

Die Corona-Warn-App ist da und kann heruntergeladen werden

Die App steht seit heute früh (16. Juni) zum kostenlosen Download im App Store von Apple oder im Google ...

Kita-Spitzen vereinbaren Fahrplan für Rückkehr zum Regelbetrieb

Gemeinsam mit den Kita-Spitzen wurde am heutigen Montag im Bildungsministerium folgender Fahrplan für ...

Karsten Lotz seit 25 Jahren im Öffentlichen Dienst

Er hat einige Stationen vorzuweisen, war 12 Jahre Zeitsoldat, arbeitete später nach der Ausbildung als ...

Werbung