SPD weist Rücktrittsforderung an Mang zurück – Verweis auf Rechtsstaatlichkeit
Die SPD Neuwied stand zu jedem Zeitpunkt für eine umfassende und ergebnisoffene Aufklärung der Vorwürfe gegen Bürgermeister Mang. Das fordert die SPD auch weiterhin. Michael Mang hatte bis jetzt überhaupt keine Möglichkeit Stellung zu beziehen und es juristisch aufzuarbeiten.
Archivfoto: NR-Kurier
Neuwied. „Uns fehlen hier die Aussagen und Stellungnahmen des Betroffenen, denn bislang liegt nur eine einseitige Sichtweise vor“, schreibt die SPD in einer Pressemitteilung.
Eine abschließende Wertung kann und darf erst erfolgen, wenn alle Fakten zu allen Vorgängen auf dem Tisch liegen. Auch in Neuwied gilt für uns das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Das bedeutet, dass es keine Vorverurteilung geben darf und jeder Betroffene ausreichende Möglichkeiten bekommen muss, zu jedem einzelnen Punkt Stellung zu beziehen.
Dieses Prinzip wird nun seitens der CDU/FWG/AfD mit Füßen getreten. Offensichtlich geht ihnen eine seriöse Aufarbeitung nicht schnell genug und wollen diese nun vorzeitig stoppen. Da könnte man unterstellen, dass hier entsprechende (partei-)politische Motive dahinter stecken.
Denn wenn die juristische Aufarbeitung nicht zum gewünschten Ergebnis führt, könnte dies am Ende unangenehme Fragen für andere bedeuten. So wie das Verfahren insgesamt läuft, mit entsprechender öffentlicher Diskussion wird der Stadt, der Stadtverwaltung und der Politik weiterer Schaden zugefügt.
„Zudem ist der Umgang menschlich absolut verwerflich. Unabhängig eines Parteibuches steht die SPD zu den rechtsstaatlichen Prinzipien. So würden wir auch, wenn es beispielsweise Oberbürgermeister Einig beträfe, vorgehen und ihm auch die Möglichkeit des Rechtsweges zugestehen. Abschließend halten die Sozialdemokraten deutlich fest: Wir wollen eine saubere ergebnisoffene Aufklärung statt einer öffentliche Treibjagd!“, heißt es abschließend in der Pressemitteilung.
Es mag angehen, Michael Mang und Jörg Kachelmann in Verbindung zu bringen. Gustl Mollath war jedoch bei seiner Einweisung in den Maßregelvollzug überhaupt keine Person des öffentlichen Lebens. Durch seine eigenen Aktivitäten, insbesondere durch das begrüßenswerte starke Engagement von Journalisten und schließlich auch durch ein Machtwort des Instinktpolitikers Horst Seehofer als damaliger bayerischer Ministerpräsident (er respektiere die Unabhängigkeit der Justiz, sie sei aber gut beraten, den Fall noch einmal neu zu bewerten) wurde Mollath erst bekannt und hat dann insofern Rechtsgeschichte geschrieben, als dass sein Fall dazu beitrug, eine Reaktion des Gesetzgebers im Sinne einer Modifikation des § 63 StGB auszulösen. Es sei zudem daran erinnert, dass die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens zugunsten eines Verurteilten in Deutschland nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich ist. Neben dem öffentlichen und politischen Druck spielte die Petitesse eine wichtige Rolle, dass ein ärztliches Attest fehlerhaft war. Die Ärztin, die nach Ansicht des einweisenden Landgerichts als die Urheberin des Attests angesehen worden war, hatte die Hauptbelastungszeugin (Mollaths Ex-Ehefrau) niemals untersucht. Tatsächlich hatte die Untersuchung der Sohn der Ärztin vorgenommen, der als Weiterbildungsassistent in der Praxis seiner Mutter tätig war. #5 von Siegfried Kowallek, am 08.06.2020 um 18:31 Uhr
Ist an den Vorwürfen in Richtung Bürgermeister Mang etwas dran oder werden hier nur unhaltbare Behauptungen aufgestellt?
"in dubio pro reo" (im Zweifel für den Beklagten) zählt heutzutage leider nicht mehr.
Ob es sich nun um einen Bürgermeister Mang, einen Gustl Mollath oder einen Jörg Kachelmann handelt...
Erst einmal fröhlich vorverurteilen und den Menschen "durchs Dorf" treiben. Irgendetwas wird schon hängenbleiben, ob zu Recht oder Unrecht ist doch egal.
Hauptsache, es bringt für jemand anderen einen Nutzen. Gerechtigkeit wird einfach an der Garderobe abgegeben.
Gustl Mollath wurde letztlich mit 600.000,- Euro aus Steuergeldern entschädigt, Kachelmann bekam seine finanzielle Entschädigung von der Bild-Zeitung.
Ordentliche Recherche und normale Aufarbeitung zählen heute nicht mehr. Einfach mal fertig machen und politisch oder finanziell ausschlachten ist angesagt.
#4 von Alex Stosshoff , am 08.06.2020 um 13:43 Uhr
Sehr geehrter Herr Wertgen, ich geb Ihnen vollkmmen recht, es ist erschreckend. Allerdings muß ich etwas entgegnen.Wenn ein Bügermeister in relativ kurzer Zeit ziemlich oft auf Bildern von Veranstaltungen zu sehen war, fragen sich doch die Neuwieder Bürger, hat der eigentich noch genug Zeit, seine eigentliche Büroarbeit zu erledigen.Und dann passiert so eine Geschichte mit der angeblichen Fristversäumnis mit der GSG. Das bestätigt doch nur jede vorgefasste Meinung.Das das dann nicht unbedingt für die Person oder das Amt förderlich ist,versteht sich dann von selbst. #3 von Axel Eppich, am 08.06.2020 um 09:21 Uhr
Sehr geehrter Herr Eppich,
Ihr letzter Satz Ihres Kommentares hat mich sehr erschrocken.
Sehen wir diesen Satz einmal vollkommen losgelöst vom "Fall Mang".
Er stellt jede Rechtsstaatlichkeit vollkommen auf den Kopf.
Nach dem Motto: "Man muss nur genug Kommentare einseitiger Meinung abgeben, dann ist es vollkommen egal, ob diese rechtens sind oder nicht. Es wird schon was hängen bleiben". Erschrecken. #2 von Manfred Wertgen, am 07.06.2020 um 23:34 Uhr
Die Stellungnahme der SPD zum Fall Mang ist schon ziemlich merkwürdig. Die ganze Geschichte läuft doch schon seit etlichen Monaten. Und ein Hr.Mang hat noch keine Zeit, Möglichkeit oder Interesse gehabt sich zu rechtfertigen? Egal was bei den Vorkommnissen herauskommt, die Person bzw. Ruf ist geschädigt. Wer will denn noch mit dieser Person zusammenarbeiten? Seitens der Stadt wäre es angebracht, Hr. Mang vorläufig frei zu stellen bis alles geklärt ist. Selbst wenn er in allem "unschuldig" wäre, sein Image als Bügermeister ist und wird beschädigt bleiben. #1 von axel eppich, am 07.06.2020 um 16:35 Uhr
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