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Nachricht vom 05.05.2020    

Helfer-Schulungen für Pflegeunterstützung im Kreis Neuwied

Der Landkreis Neuwied bietet in Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen Kompaktlehrgänge zur Pflegeunterstützung an. An zwei Tagen soll ein Grundwissen rund um das Thema Pflege vermittelt werden. Dieser Kurs ist für interessierte Bürgerinnen und Bürger kostenfrei und findet in Kurtscheid in der Wiedhöhenhalle statt.

Kurtscheid. Erste Termine sind bereits für Mitte Mai geplant. Interessierte können sich über die Helfer-Hotline 02631 803-700 (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr und freitags 8 bis 13 Uhr) registrieren und einen Schulungstermin abzustimmen.

„Um insbesondere im Bereich der Pflege vorbereitet zu sein und genügend Personal bereit zu haben, suchen wir nun freiwillige Helferinnen und Helfer, die an einer Schulung für Grundkenntnisse in der Pflegeunterstützung teilnehmen,“ erklärt Landrat Achim Hallerbach. Im Detail geht es bei der Helferschulung um Informationen zur Erkrankung CoViD-19, ein Überblick zu rechtlichen Grundlagen, die Themen Hygiene, Vitalzeichen, Körperpflege aber auch um Maßnahmen der Prophylaxe sowie Nahrungsaufnahme.

Die Schulungen wurden durch erfahrene Pflegefachkräfte von Deutschem Roten Kreuz und Malteser Hilfsdienst konzipiert und werden von diesen auch geleitet.

„Mit den vermittelten Grundkenntnissen sollen die Helferinnen und Helfer in die Lage versetzt werden unter Anleitung einer Pflegefachkraft alten und kranken Menschen zu helfen. Und diese Kenntnisse kann sicher jeder auch außerhalb von Corona-Zeiten gebrauchen“, so der Landrat weiter.



Am Dienstag sind keine neuen positiv-Fälle im Landkreis Neuwied hinzugekommen. Die Summe bleibt somit bei 210 Fällen im Kreis Neuwied. Hiervon sind bereits 190 Personen nicht mehr in Quarantäne.

Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (5. CoBeLVO) vom 30. April 2020.

Diese Verordnung tritt am 3. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 17. Mai 2020 außer Kraft. (2) Die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 17. April 2020 (GVBl. S. 127), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. April 2020, tritt mit Ablauf des 2. Mai 2020 außer Kraft.





Landrat Achim Hallerbach informiert zum Thema Helfer-Schulungen




Mehr dazu:   Coronavirus  
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