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Nachricht vom 02.05.2020    

AfD-Fraktion: Anwohner hätten zum Muezzin-Ruf gefragt werden müssen

Als Zeichen der Solidarität und des Trosts haben bundesweit Moscheegemeinden bei ihren Kommunen beantragt, in Zeiten von Corona öffentliche Gebetsrufe durchführen zu dürfen. Auch die Stadtverwaltung Neuwied hat dem Wunsch stattgegeben, schließlich läuteten „seit einigen Wochen regelmäßig die Glocken der christlichen Kirchen".

Symbolfoto

Neuwied. Die AfD-Fraktion im Neuwieder Stadtrat kritisierte in einer Pressemitteilung, dass die Ratsfraktionen in der Angelegenheit im Vorfeld nicht konsultiert wurden. Daraufhin stellte die AfD-Fraktion eine Anfrage. Die Antwort der Stadtverwaltung dürfte wohl für neuen Diskussionsstoff sorgen, da lediglich dem Verein Fatih Moschee e.V. – deren Dachverband die „Islamische Gemeinschaft Millî Görüş e.V." (IGMG) ist – der arabischsprachige Muezzin-Ruf genehmigt wurde.

„Deutsche Verfassungsschutzorgane werfen der Millî Görüş-Bewegung eine „ideologisierte Interpretation" des Islam vor. Ziel sei es, „die westliche Ordnung zu überwinden und durch ein islamisches Gemeinwesen zu ersetzen." Die „Millî Görüş"-Bewegung zählt zu den sogenannten legalistischen Strömungen, die über politische und gesellschaftliche Einflussnahmen eine islamkonforme Ordnung durchsetzen wollen“, behauptet die AfD in ihrer Presseerklärung.

Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Joachim Hoppen: "Wir haben uns die Übersetzung des arabischen Textes von der Stadtverwaltung übermitteln lassen. Beim Muezzin-Ruf geht es primär nicht um Solidarität oder Trost! Vielmehr sind Ausrufe wie ‚Allah ist am Größten' und ‚ich bezeuge, es gibt keinen Gott außer Allah' exklusive Gottesverkündung im öffentlichen Raum und allein schon deshalb deutlich vom Glockengeläut zu unterscheiden."

Hoppen weiter: „Kein Wunder, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in Oer-Erkenschwick den Muezzin-Ruf verboten hat. Dort hätte die Kommune vor der Genehmigung alle Auswirkungen auf die sogenannte negative Religionsfreiheit der Anwohner überprüfen müssen. Kurzum: Die Anwohner hätten zum Muezzin-Ruf gefragt werden müssen." (Die Klage eines Anwohners wegen Lärmbelästigung wurde im Jahr 2015 eingereicht und ist nach unseren Recherchen noch in der 2. Revision. Anmerkung der Redaktion)

„Gerade in Bezug auf den Antragsteller, hätte die Stadtführung die politischen Gremien miteinbeziehen müssen. Schließlich kam der Antrag von einem Moscheeverein, dessen Dachverband den Muezzin-Ruf tatsächlich politisch versteht und Deutschland in ein islamkonformes Land umbauen möchte. Zeit wäre genug gewesen, da der Antrag schon seit Mitte April bei der Stadtverwaltung vorlag", beklagt Fraktionssprecher René Bringezu.
(PM)





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