AfD-Fraktion: Anwohner hätten zum Muezzin-Ruf gefragt werden müssen
Als Zeichen der Solidarität und des Trosts haben bundesweit Moscheegemeinden bei ihren Kommunen beantragt, in Zeiten von Corona öffentliche Gebetsrufe durchführen zu dürfen. Auch die Stadtverwaltung Neuwied hat dem Wunsch stattgegeben, schließlich läuteten „seit einigen Wochen regelmäßig die Glocken der christlichen Kirchen".
Symbolfoto
Neuwied. Die AfD-Fraktion im Neuwieder Stadtrat kritisierte in einer Pressemitteilung, dass die Ratsfraktionen in der Angelegenheit im Vorfeld nicht konsultiert wurden. Daraufhin stellte die AfD-Fraktion eine Anfrage. Die Antwort der Stadtverwaltung dürfte wohl für neuen Diskussionsstoff sorgen, da lediglich dem Verein Fatih Moschee e.V. – deren Dachverband die „Islamische Gemeinschaft Millî Görüş e.V." (IGMG) ist – der arabischsprachige Muezzin-Ruf genehmigt wurde.
„Deutsche Verfassungsschutzorgane werfen der Millî Görüş-Bewegung eine „ideologisierte Interpretation" des Islam vor. Ziel sei es, „die westliche Ordnung zu überwinden und durch ein islamisches Gemeinwesen zu ersetzen." Die „Millî Görüş"-Bewegung zählt zu den sogenannten legalistischen Strömungen, die über politische und gesellschaftliche Einflussnahmen eine islamkonforme Ordnung durchsetzen wollen“, behauptet die AfD in ihrer Presseerklärung.
Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Joachim Hoppen: "Wir haben uns die Übersetzung des arabischen Textes von der Stadtverwaltung übermitteln lassen. Beim Muezzin-Ruf geht es primär nicht um Solidarität oder Trost! Vielmehr sind Ausrufe wie ‚Allah ist am Größten' und ‚ich bezeuge, es gibt keinen Gott außer Allah' exklusive Gottesverkündung im öffentlichen Raum und allein schon deshalb deutlich vom Glockengeläut zu unterscheiden."
Hoppen weiter: „Kein Wunder, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in Oer-Erkenschwick den Muezzin-Ruf verboten hat. Dort hätte die Kommune vor der Genehmigung alle Auswirkungen auf die sogenannte negative Religionsfreiheit der Anwohner überprüfen müssen. Kurzum: Die Anwohner hätten zum Muezzin-Ruf gefragt werden müssen." (Die Klage eines Anwohners wegen Lärmbelästigung wurde im Jahr 2015 eingereicht und ist nach unseren Recherchen noch in der 2. Revision. Anmerkung der Redaktion)
„Gerade in Bezug auf den Antragsteller, hätte die Stadtführung die politischen Gremien miteinbeziehen müssen. Schließlich kam der Antrag von einem Moscheeverein, dessen Dachverband den Muezzin-Ruf tatsächlich politisch versteht und Deutschland in ein islamkonformes Land umbauen möchte. Zeit wäre genug gewesen, da der Antrag schon seit Mitte April bei der Stadtverwaltung vorlag", beklagt Fraktionssprecher René Bringezu.
(PM)
Also ich sehe auch, dass man diese Entscheidung besser hätte kommunizieren können. Nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch im Stadtrat. Ich stehe aber grundsätzlich hinter der Entscheidung der Verwaltung! Hier geht es um den Wunsch einer Religionsgemeinschaft in einer außergewöhnlichen Krisensituation anlässlich einer in ihrer Religion bedeutsamen Zeit, einen kleinen Ausgleich für den Ausfall der Moscheebesuche zu schaffen. Ich denke doch, dass es in unserem für seine religiöse Toleranz bekannten Neuwied für alle verkraftbar ist, sich für 2 Minuten am Tag in einer vertretbaren Lautstärke beschallen zu lassen, zu einer Tageszeit, wo weder die Nacht- noch die Mittagsruhe beeinträchtigt wird!
Interessant finde ich aber, dass grade die AfD-Fraktion mit dem Argument kommt, dass die IGMG sich im Sichtfeld von Verfassungsschutzorganen befindet. Aber im Gegensatz zur AfD, die aktuell verstärkt und richtigerweise in den Fokus des Verfassungsschutzes gerät, da sie von offensichtlich Rechtsextremen Leuten dominiert wird, sieht es beim IGMG nach Wikipedia folgendermaßen aus:
„Die Beobachtung der IGMG von Seiten des Verfassungsschutzes wird neuerdings immer häufiger in Frage gestellt. Das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz etwa teilte im April 2014 mit, die Beobachtung der IGMG bereits eingestellt zu haben. Es gebe keine Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung.[10] Im Mai kündigte auch das niedersächsische LfV eine Neubewertung an. Die IGMG sei nicht mehr eindeutig dem islamistischen Spektrum zuzuordnen. LfV-Präsidentin Maren Brandenburger sprach[11] von einem Reformkurs, „der dafür spricht, dass die Gesamtorganisation nicht mehr eindeutig dem islamistischen Spektrum zugerechnet werden kann“.[12] Im Juni 2014 veröffentlichte das LfV in Bremen seinen Bericht, in dem die IGMG nicht mehr aufgeführt wurde. Im April 2015 schloss sich auch das Land Schleswig-Holstein der Neubewertung an. Das Innenministerium teilte mit, dass „nicht mehr alle Gliederungen der IGMG als verfassungsfeindlich angesehen werden“ und die Beobachtung der IGMG als Ganzes eingestellt worden sei.[13] Die Länder Nordrhein-Westfalen[14] und Saarland[15] führten die IGMG in ihren jeweiligen Jahresberichten für das Jahr 2014 ebenfalls nicht mehr auf. Seit dem Bericht für das Jahr 2016 steht die IGMG auch in Rheinland-Pfalz[16] nicht mehr unter Beobachtung des LfV.“
Und während sich die AfD im Kreis Neuwied zurzeit nach außen hin relativ harmlos gibt, sieht das im Kreis Westerwald schon anders aus! Ich kann die Leserinnen und Leser nur ermuntern, da mal etwas zu recherchieren, mit wem man es im AfD-Kreisverband Westerwald zu tun hat!
Zum Thema „Monotheismus“ hat sich Siegfried Kowallek dankenswerterweise bereits entsprechend geäußert. #2 von Tobias Härtling, am 03.05.2020 um 17:23 Uhr
Der stellvertretende Neuwieder AfD-Fraktionsvorsitzende Joachim Hoppen problematisiert exklusive Gottesverkündung im öffentlichen Raum: „Allah ist am Größten“ und „Ich bezeuge, es gibt keinen Gott außer Allah“. Dummerweise haben sich aber auch die Christen bislang nicht glaubwürdig vom ersten Gebot distanziert: „Ich bin der Herr, dein Gott, du sollst nicht andere Götter haben neben mir.“ Allah ist lediglich das arabische Wort für Gott, das demzufolge auch in Sprachen wie Indonesisch oder Maltesisch von den dortigen Christen gebraucht wird, wenn sie ihren „exklusiven“ Gott meinen. Judentum, Christentum und Islam sind nämlich im Orient entstandene monotheistische Religionen, auch als abrahamitisch bezeichnet, die die Vielgötterei ablehnen. Manche intellektuellen Rechtsextremisten lehnen die Ein-Gott-Religionen als intolerant ab, weil der Polytheismus mit seinen vielen Göttern den liberalen Charme hat, dass jeder Gläubige sich seinen Gott auswählen kann. Klar, wenn die Polytheisten richtig lägen, würde ich mich für den hinduistischen Gott Ganesha entscheiden, den Gott der Gemütlichkeit und Wollust mit dem Elefantenkopf. Vielleicht gibt es ja auch unter den Göttern der alten Germanen einen, der mit Ganesha mithalten kann. Aber ich muss zugeben, dass ich mich mit den germanischen Göttern nicht so gut auskenne. Vielleicht kann mir Joachim Hoppen einen nicht-exklusiven Germanengott empfehlen. #1 von Siegfried Kowallek, am 02.05.2020 um 18:46 Uhr
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