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Nachricht vom 01.05.2020    

Coronafallzahlen konstant – Ab Montag wieder Schulbetrieb

Die Corona-Fallzahlen bleiben auch bis Donnerstagabend (30. April) unverändert bei 209 Personen im Kreis Neuwied. Es kamen keine neuen Fälle hinzu. Hierunter sind mittlerweile 183 Personen, die aus der Quarantäne entlassen werden konnten. Ab Montag (4. Mai) wird der Schulbetrieb wieder sukzessive aufgenommen.

Landrat Achim Hallerbach (li.) übergibt an Kim Zickenheiner und 1. Kreisbeigeordneter Michael Mahlert (re.) an Axel Zickenheiner symbolisch Einmal-Schutzmasken. Foto: Kreisverwaltung

Neuwied. Die 5. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz wurde am 30. April 2020 beschlossen. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Öffnung von Einzelhandelsbetrieben ohne Flächenbegrenzung, die Öffnung von Spielplätzen und die Zulassung von Gottesdiensten. Öffnen dürfen auch die Friseure unter besonderen hygienischen Voraussetzungen; gleiches gilt zum Beispiel auch für Bildungsangebote in Musikschulen und Volkshochschulen.

Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (5. CoBeLVO) vom 30. April 2020.

Diese Verordnung tritt am 3. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 17. Mai 2020 außer Kraft. (2) Die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 17. April 2020 (GVBl. S. 127), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. April 2020, tritt mit Ablauf des 2. Mai 2020 außer Kraft.




Weitere schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebes ab Montag

Ab dem kommenden Montag (4. Mai) nehmen die 4. Klassen der Grundschulen sowie die Abschlussjahrgänge der Weiterbildenden- und Förderschulen im Kreis Neuwied den Schulbetrieb wieder auf. „Wir fahren den Schulbetrieb unter den Rahmenbedingungen eines nach wie vor vorhandenen Infektionsrisikos behutsam hoch. Deshalb kann ich auch nur dringend an die Schülerinnen und Schüler appellieren, sich angemessen zu verhalten. Dies bedeutet konkret, sorgfältige Händehygiene, Abstand halten, geeigneten Mund-Nasen-Schutz tragen - in den Pausen und im Schulbus. Und wer typische Krankheitssymptome zeigt, bleibt bitte zu Hause“, erklärt Landrat Achim Hallerbach. Alle Schulen haben strenge Hygienepläne und müssen beim Schulbetrieb die Abstandsregeln umsetzten. „Unsere Schulen müssen Sorge tragen dafür, dass die Tische mindestens im Abstand von 1,50 Meter stehen; zudem dürfen in keinem Fall mehr als 15 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig in einem Klassenraum unterrichtet werden“, beschreibt der 1. Kreisbeigeordnete Michael Mahlert die vorbereitenden Maßnahmen.



Auch die Verkehrsbetriebe bereiten sich vor, um den Schülerverkehr wieder aufzunehmen. Hierzu zählt eine entsprechende Ausstattung der Fahrer mit Schutzmasken sowie Desinfektionsmittel. „Für den Fall das ein Schüler keine Maske bei sich hat, gibt es Einmalmasken in den Bussen. Es ist aber in der Verantwortung der Eltern, dass die Kinder eine eigene Maske haben“, betonen Landrat Achim Hallerbach und 1. Kreisbeigeordneter Michael Mahlert.

Grundsätzlich müssen sich alle eine eigene Maske zulegen. „Für diejenigen, die sie mal vergessen, haben wir heute stellvertretend für alle Busunternehmen bei der Firma MVB/Zickenheiner Einwegmasken vorbeigebracht“, erklären Hallerbach und Mahlert. Die anderen Unternehmen und Schulen erhalten am Wochenende die entsprechenden Mund-Nasen-Schutzmasken.

Maskenpflicht im Linienverkehr
Das Busunternehmen MVB befürwortet die Maskenpflicht im Linienverkehr und setzt sie auch konsequent um. Wer keine Mund- und Nasenbedeckung trägt, darf nicht mitfahren. „Das schützt Fahrgäste und unsere Mitarbeiter“, sagt Geschäftsführer Kim Zickenheiner. 56 Prozent der Mitarbeiter im Fahrdienst seien älter als 50 Jahre, 28 Prozent der Mitarbeiter älter als 60 Jahre. Damit gehören sie zur Corona-Risikogruppe laut Robert-Koch-Institut. „Wir haben unsere Mitarbeiter angewiesen, Fahrgästen ohne Mundschutz die Beförderung zu verweigern“, sagt Zickenheiner. „Es ist die Verantwortung der Fahrgäste, sich an die Regeln zu halten.“ Damit kommen die Unternehmen ihrer Fürsorgepflicht gegenüber Kunden und Mitarbeitern nach. „Wir sind uns sicher, dass unsere Fahrgäste die Regeln für sinnvoll halten“, so Axel Zickenheiner.

Eltern und Schüler werden darauf hingewiesen, auf den jeweiligen Internetseiten der Verkehrsunternehmen nachzuschauen, ob und welche Veränderungen es bei den ÖPNV-Fahrplänen ab Montag gibt.


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