Werbung

Nachricht vom 28.04.2020    

Hassrede in sozialen Medien - Konto gesperrt

In der Pressemitteilung des Landgerichts Koblenz in Zivilsachen wird als Fall des Monats die Klage eines Nutzers von sozialen Medien dargestellt. Er hatte geklagt, weil sein Konto nach Veröffentlichung diverser Hassreden gesperrt wurde. Er war anderer Meinung und hat Klage eingereicht.

Symbolfoto

Zum Sachverhalt
Koblenz. Der Kläger ist Nutzer eines sozialen Netzwerks der Beklagten. Diese änderte im Jahr 2018 ihre Nutzungsbedingungen, denen der Kläger per Mausklick zustimmte, um den Dienst der Beklagten weiter nutzen zu können. Die Beklagte entfernte in der Folgezeit zunächst zwei politisch motivierte gegen Menschen mit Migrationshintergrund gerichtete Posts wegen Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen, weil sie von ihr als Hassrede eingestuft wurden und sperrte das Konto für bestimmte Funktionen.

Nach weiteren ähnlich gelagerten Posts, die die Beklagte ebenfalls als Hassrede einstufte, entfernte sie die durch den Kläger betriebene Seite und sperrte das private Profil des Klägers zweimal vorläufig für 30 Tage. Der Kläger hält die Nutzungsbedingungen für unwirksam und die Löschung sowie Sperrung für rechtswidrig. Er klagt deshalb auf Freischaltung und Wiederherstellung der Seite.

Die Entscheidung: Das Landgericht hat die Klage abgewiesen
Im Einzelnen: Durch die Registrierung im sozialen Netzwerk hat der Kläger einen Vertrag mit der Beklagten unter Einschluss der Nutzungsbedingungen geschlossen. Es gelten auch die aktuellen (verschärften) Nutzungsbedingungen zur „Hassrede“, nachdem der Kläger durch Bestätigung per Mausklick diesen zugestimmt hat. Daran ändert nichts, dass dem Kläger keine andere Möglichkeit als die Bestätigung geblieben ist, wenn er sein Konto weiter nutzen wollte.

Ihm wäre nämlich die Nutzung eines anderen sozialen Netzwerks ebenso möglich gewesen wie der völlige Verzicht auf die Nutzung eines solchen Netzwerks, da die Pflege von Beziehungen mit Freunden auch offline möglich ist. Im Übrigen handelt es sich bei den Nutzungsbedingungen um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die nach Ansicht der Kammer auch nicht gegen das für AGB geltende Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB verstoßen. Das Gericht hat die Nutzungsbedingungen als in einfacher Sprache gefasst und leicht verständlich eingestuft, insbesondere werde auch detailliert erläutert, was die Beklagte unter „Hassrede“ versteht. Es werde weiterhin deutlich, dass nicht nur strafbare Äußerungen unter „Hassrede“ fallen.




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Sozialarbeiter/-in (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57537 Wissen

Sanitär-Ausstellungsfachberater (m/w/d) in Andernach

Dr. Kurt Korsing GmbH & Co. KG
56626 Andernach

Meister/Techniker/Obermonteur für Elektrotechnik (m/w/d)

Alhäuser + König Ingenieurbüro GmbH
57627 Hachenburg

Gruppenleitung (m/w/d) in der Landschaftspflege

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Fachkraft Wohnstätte Einzelfallhilfe (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten


Weiterhin sieht das Gericht in diesem Zusammenhang keine Notwendigkeit, in den Nutzungsbedingungen an jeden Verstoß eine konkrete Rechtsfolge zu knüpfen. Das Gericht akzeptiert hier einen Spielraum der Beklagten, da diese sich nach ihren Nutzungsbedingungen bei ihrer Entscheidung nicht nur an dem einzelnen Verstoß des Nutzers orientiert, sondern auch das vorherige Nutzungsverhalten des Nutzers bei der Entscheidung berücksichtigt.

Auch verstoßen die Nutzungsbedingungen nach dieser Entscheidung nicht gegen den Grundsatz der Meinungsfreiheit, da dieser das virtuelle Hausrecht der Beklagten gegenüber steht. Der Beklagten muss ein solches virtuelles Hausrecht zugestanden werden, da diese das Risiko meiden müsse, ihrerseits wegen Äußerungen der Nutzer im sozialen Netzwerk unter anderem durch die Behörden in Haftung genommen zu werden. Deshalb darf die Beklagte auch Äußerungen unterbinden, die in den Grenzbereich der Legalität fallen.

Auch ist zu berücksichtigen, dass Posts, die von einer Vielzahl anderer Nutzer als extrem, unnötig provozierend und einschüchternd empfunden werden können, die anderen Nutzer zur Beendigung der Nutzung des sozialen Netzwerks bewegen können. Dies wirke sich dann negativ auf den von der Beklagten beabsichtigten Meinungsaustausch und ihr Geschäftsmodell aus. Es könne daher der Beklagten nicht generell verboten werden, Löschungen und Sperrungen vorzunehmen, selbst wenn diese die Grenzen zulässiger Meinungsäußerung nicht überschreiten. Für Hassrede muss die Beklagte ihr Netzwerk auch unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit nicht zur Verfügung stellen.

Landgericht Koblenz – 9 O 239/18 – Urteil vom 21.04.2020 (nicht rechtskräftig – Berufungsfrist läuft)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

NR-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Neuwied im Mai: Entdeckungsreisen per Rad und zu Fuß

Am Sonntag, dem 17. Mai 2026, bietet Neuwied zwei spannende Touren an, um die Stadt aus neuen Blickwinkeln ...

Die "Blaulichtfamilie Westerwald" unterstützt die Kinderhospizarbeit im Westerwald

Die "Blaulichtfamilie Westerwald" richtete ihren jährlichen "Blaulichttag" ganz im Zeichen der Kinderhospizarbeit ...

Moderne Klänge mit "Groovy Strings" in Engers erleben

Vom 14. bis 17. Mai 2026 findet in der Landesmusikakademie Rheinland-Pfalz ein besonderer Kurs statt: ...

Emily Bau erhält in Neuwied den Hermann von Wied-Preis für herausragende Facharbeit

Der Hermann von Wied-Preis des Evangelischen Kirchenkreises Wied wurde in diesem Jahr an die Abiturientin ...

Zeugen gesucht: Riskante Fahrmanöver in der Koblenzer Innenstadt

In der Nacht des 9. Mai 2026 sorgte ein Porsche Cayenne in der Koblenzer Innenstadt für Aufsehen. Der ...

Sicherheitslücke Passwort: Die Verbraucherzentrale RLP klärt auf

Unsichere Passwörter sind oft das Einfallstor für Hacker. Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale ...

Weitere Artikel


Klara trotzt Corona, XXIV. Folge

Die Limburger Pfarrhausermittler lassen sich nicht unterkriegen. Mit einer täglich neuen Episoden lassen ...

Gartenabfälle gehören nicht in den Wald

Mit der Schließung der Wertstoffhöfe, als eine Schutzmaßnahme vor der Corona Pandemie, hat die Grünabfallentsorgung ...

Mögliche Giftköder an den Rheinanlagen Unkel

Am Abend des 28. April erhielt die Polizeiinspektion Linz am Rhein durch einen Anwohner der Ortslage ...

Digitale Bürgersprechstunde: Abstandsregelungen und Maskenpflicht richtig und wichtig

Zur digitalen Bürgersprechstunde trafen sich am Sonntagabend die Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis ...

Grillspaß ohne Risiko – auf Kinder achten

Gerade in Zeiten von COVID-19 bietet das Grillen im eigenen Garten eine willkommene Ablenkung. Nicht ...

Absage von Veranstaltungen – Rockfestival und Maiausschank

Auf Grund der anhaltenden Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungsverbote, müssen die Rockfreunde Rengsdorf ...

Werbung