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Nachricht vom 27.04.2020    

5,4 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Kreis Neuwied

Wasser ist lebenswichtig. Daher unterstützt das Land Rheinland-Pfalz Maßnahmen, die der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung oder dem Schutz der Gewässer dienen, auch finanziell. Im vergangenen Jahr 2019 hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten allein für Maßnahmen im Landkreis Neuwied Fördermittel in Höhe von rund 5,4 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen ausgezahlt.

Mit finanzieller Hilfe des Landes wurde und wird die Gruppenkläranlage „Hölzches Mühle" umgebaut. Foto: Verbandsgemeindewerke Puderbach

Koblenz. „Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Landkreis Neuwied fachlich begleitet", erklärt SGD-Nord-Präsident Dr. Ulrich Kleemann. „Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Förderung zur Aufstellung verschiedener Hochwasservorsorgekonzepte", so Dr. Kleemann.

Gefördert wurde unter anderem der Umbau der Gruppenkläranlage „Hölzches Mühle" (Verbandsgemeinde Puderbach). Aktuell wird der dritte Bauabschnitt umgesetzt, unter anderem mit dem Neubau des Betriebsgebäudes. Auch die Verlegung von verschiedenen Wassertransportleitungen und die Sanierung von Pumpwerken und Hochbehältern durch das Kreiswasserwerk Neuwied wurden mit Fördergeldern bedacht.

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben unterstützt. Dazu gehören Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz. Die Fördermittel tragen dazu bei, dass die Kommunen entlastet werden und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar bleiben. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten – auch für Starkregen.

Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der „Aktion Blau Plus" oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80 Prozent.

Zum Schutz der Ressource Wasser trägt der Wassercent bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.sgdnord.rlp.de.


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