Werbung

Nachricht vom 25.04.2020    

Maskenpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen ab dem 27. April

Die Verordnung zur Maskenpflicht wurde jetzt verkündet. Auf den Erlass einer solchen Maskenpflicht hatte sich Rheinland-Pfalz zuvor mit den Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Saarland sowie Bremen verständigt.

Symbolfoto: Landesregierung

Region. Die Verordnung regelt, dass beim Einkaufen und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und für Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Ausnahmen bestehen ebenso für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Geschäften, wenn anderweitige geeignete Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen, getroffen wurden.

„Ich schütze Dich, Du schützt mich“ ist der Leitgedanke. Die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung leistet einen wichtigen Beitrag, wenn es gilt, die Ansteckungsgefahr weiter zu minimieren“, so Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Regelungen des Innenministeriums zu Verstößen

Bei Verstößen erfolgt in der ersten Woche noch eine Ermahnung, ab der zweiten Woche werden Verstöße mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet. Verstöße werden dann grundsätzlich mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro geahndet. Tragen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geöffneter Geschäfte oder Einrichtungen keine Mund-Nasen-Bedeckungen, soll dies mit einem Bußgeld für die Betreiber in Höhe von 250 Euro geahndet werden, soweit keine anderweitigen Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen, getroffen werden. Darüber hinaus können bei festgestellten Verstößen Platzverweise ausgesprochen werden.



Für die Durchsetzung, also auch Kontrolle der kontaktreduzierenden Maßnahmen und die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes im ÖPNV und in Geschäften sind die kommunalen Vollzugsdienste der Städte und Kommunen zuständig. Die Polizei leistet anlassbezogen Vollzugs- beziehungsweise Amtshilfe oder wird im Rahmen der Eilzuständigkeit tätig. (PM)

Nachstehend können Sie die Verordnungen lesen:
Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (4. CoBeLVO) Vom 17. April 20201

Zweite Landesverordnung zur Änderung der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz Vom 24. April 2020



Mehr dazu:   Coronavirus  
Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news

Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Politik


Roger Lewentz besucht SPD-Mitgliederversammlung in Oberbieber

Der Ehrenvorsitzende der SPD Rheinland-Pfalz, Roger Lewentz, wird in Oberbieber erwartet. Bei einer Mitgliederversammlung ...

Neuer Vorstand der FWG Linz am Rhein gewählt

Am 31. Oktober fand die Mitgliederversammlung der Freien Wählergruppe (FWG) der Verbandsgemeinde Linz ...

Philipp Herzog als neuer Bürgermeister von Bad Honnef vereidigt

In der konstituierenden Sitzung des Stadtrats von Bad Honnef wurde am 6. November Philipp Herzog als ...

Grüne in Dierdorf starten Vorbereitungen für Landtagswahlkampf 2026

Am 3. November versammelte sich der Ortsverband Dierdorf von Bündnis 90/Die Grünen, um die strategischen ...

CDU Rheinbreitbach lädt zum Bürgertreff mit Landtagskandidat ein

Am 17. November bietet die CDU Rheinbreitbach im "Sporteck" eine Plattform für Bürgergespräche an. Der ...

CDU lädt zur Diskussion über Bildungsgerechtigkeit ein

Am 24. November um 19 Uhr bietet sich in Horhausen die Gelegenheit, an einer offenen Diskussionsrunde ...

Weitere Artikel


Nicole nörgelt…

„Und du bist sicher, dass es dir gut geht?“ Einen Moment sieht ihr Gesicht aus wie Gollum, als sie die ...

NI: Ausnahmeregelungen für Wolf-Abschuss mit europäischem Artenschutzrecht unvereinbar

Der Bundestag hat erweiterte Ausnahmeregelungen zum Abschuss von Wölfen beschlossen. Unter anderem wurde ...

IHK-Akademie: Onlinelehrgang für angehende Personalentwickler

Professionelle Kompetenzen im Bereich Personalentwicklung sind auch in Krisenzeiten unerlässlich. Eine ...

Klara trotzt Corona, XXII. Folge

Die Limburger Pfarrhausermittler lassen sich nicht unterkriegen, auch nicht durch einen Infekt, den die ...

AfD-Stadtratsfraktionen kritisiert: Bei Muezzin-Ruf nicht gefragt worden

Das muslimische Ramadan-Fest findet in diesem Jahr unter Corona-Auflagen statt. Die Stadt Neuwied hat ...

Großbrand in Unkel fordert 150 Feuerwehrleute

Ein Großeinsatz hat die Feuerwehren der Verbandsgemeinde Unkel am Freitagabend (24. April) herausgefordert. ...

Werbung