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Nachricht vom 25.04.2020    

AfD-Stadtratsfraktionen kritisiert: Bei Muezzin-Ruf nicht gefragt worden

Das muslimische Ramadan-Fest findet in diesem Jahr unter Corona-Auflagen statt. Die Stadt Neuwied hat deshalb erlaubt, dass die Gläubigen einmal täglich durch den sogenannten Muezzin-Ruf zum Gebet gerufen werden dürfen.

Die Stadtverwaltung Neuwied sieht den Muezzinruf analog zum Erklingen der Glocken, die auch zum Gebet rufen. Foto: Wolfgang Tischler

Neuwied. Die Stadtverwaltung begründet ihre Entscheidung unter anderem damit, dass schließlich „seit einigen Wochen regelmäßig die Glocken der christlichen Kirchen" erklingen. Wir berichten. Die AfD-Fraktion im Neuwieder Stadtrat kritisiert in einer Pressemitteilung die Entscheidung der Stadt, bei der der Stadtrat außen vor blieb: „Die Entscheidung der Stadt war nach unserer Auffassung keine Routineangelegenheit, deshalb hätte die Stadt die politischen Gremien mit einbeziehen müssen", kritisiert Bringezu.

"Es ist kein guter Stil, in einer solchen Angelegenheit die Ratsfraktionen noch nicht einmal im Vorfeld zu konsultieren oder auch nur zu informieren, sondern den Stadtrat komplett zu umgehen. Wir erwarten, dass der Stadtrat in dieser Frage beteiligt wird!"




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Bringezu weiter: "Der Vergleich des Muezzinrufs mit dem Läuten von Glocken ist überaus unpassend. Das Läuten von Glocken ist nur ein Klangsignal oder zeigt die Uhrzeit an und findet wortlos statt. Dagegen übermittelt der Muezzin-Ruf eine explizite religiöse Botschaft. In unserem Kulturkreis, im christlich geprägten Deutschland, gehört das Läuten von Kirchenglocken seit weit über einem Jahrtausend zum Alltag der Menschen und ist im Gegensatz zum Muezzin-Ruf Teil unseres kulturellen Erbes. Selbstverständlich soll jeder sein grundgesetzlich verbrieftes Recht auf Religionsausübung ausleben können. Dies ist Muslimen aber auch ohne einen Muezzin-Ruf möglich."



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