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Nachricht vom 20.04.2020    

Traditionen in Corona-Zeiten: Maibaumstellen nur eingeschränkt möglich

Auf gestandene, meterhohe Maibäume, die vielleicht sogar ein Hausdach überragen und als Heiratsantrag gedeutet werden dürfen, werden die Bad Honnefer Junggesellen in diesem Jahr in den meisten Fällen wohl verzichten müssen. Und das nicht nur, weil in diesem Jahr – einem Schaltjahr – eigentlich die Damen in der Pflicht wären, Bäume zu stellen.

Foto: ASSY auf Pixabay

Bad Honnef. "Grundsätzlich ist das private Stellen eines Maibaums nicht per se verboten, sofern die zwingend notwendigen und kontaktreduzierenden Maßnahmen der Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO NRW) vom 16. April eingehalten werden”, erinnert der Erste Beigeordnete der Stadt Bad Honnef, Holger Heuser: “Das heißt, es dürfen maximal zwei Personen gemeinsam einen Baum bewegen, aufstellen und befestigen.” Auch in der Mainacht werden die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes im Stadtgebiet unterwegs sein und die Einhaltung der Coronaschutzverordnung kontrollieren und notfalls durchsetzen, kündigt der Erste Beigeordnete an.

Kontrolliert wird dabei auch der Standort der Bäume: Maibäume dürfen nur an privaten Häusern und dazu gehörenden Einbauten wie Zäune, Spaliere, Dachrinnen oder Fallrohre aufgestellt werden. Damit die Maibäume auch bei schlechtem Wetter oder Sturm nicht zur Gefahr werden, sind die Bäume standsicher aufzustellen und zu befestigen. An öffentlichen Straßenleuchten, Verkehrseinrichtungen, Verkehrszeichen oder zum öffentlichen Straßenraum zählendes Mobiliar ist das Aufstellen und Befestigen nicht erlaubt. Der städtische Bau- und Betriebshof wird diese Maibäume unmittelbar abbauen, entsorgen und die Kosten in Rechnung stellen.



Nicht nur für die Maitradition bedeutet das Coronavirus in diesem Jahr spürbare und zugleich unabdingbare Einschränkungen. “Die nun erfolgten, sehr präzise formulierten und mit Schutzvorkehrungen behafteten Lockerungen für den kleinflächigen Einzelhandel und Schulen dürfen nicht zum Missverständnis führen, die Schutzmaßnahmen insgesamt seien gelockert worden. Ganz im Gegenteil: Erst die flächendeckende und ernsthafte Einhaltung der Schutzmaßnahmen kann dazu führen, zukünftig in weiteren Lebens- und Arbeitsbereichen eine schrittweise Lockerung zu ermöglichen.

Der Schutz vor dem Coronavirus und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger stehen weiterhin an erster Stelle.” So appelliert Holger Heuser erneut an die Bürger, die Schutzvorkehrungen des öffentlichen Raums auch im privaten Umfeld fortzusetzen: “Private Feiern mit der Familie oder Freunden, ob zum ersten Mai, zum Geburtstag oder zum Polterabend, sind auch weiterhin nicht im Sinne des Infektionsschutzes und daher bis auf weiteres zu unterlassen.”


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