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Nachricht vom 08.04.2020    

Notfall-Kinderzuschlag in der Corona-Krise

Der Notfall-Kinderzuschlag ist für alle Familien mit Kindern interessant, die wegen der Corona-Krise finanzielle Einbußen haben, zum Beispiel durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit. Auch Selbständige, die jetzt weniger Ein-kommen erzielen, können profitieren.

Montabaur. Der Notfall-Kinderzuschlag gilt seit dem 1. April 2020. Dabei kommt es auf das Einkommen des Vormonats an. Wer im März 2020 weniger Lohn ausgezahlt bekommen hat, kann ab April den Antrag stellen. Wer seinen Lohn immer erst einen Monat später ausgezahlt bekommt, kann dann ab Mai beantragen. Relevant ist immer, wann das Geld auf dem Konto eingeht. Die Anträge können unkompliziert online gestellt werden auf www.familienkasse.de.

Hier ist auch der so genannte KiZ-Lotse zu finden. Mit diesem interaktiven Video-Format lässt sich ermitteln, ob ein Anspruch besteht. Fragen zum Kinderzuschlag können zudem in einer persönlichen Videoberatung gestellt wer-den.

Weitere hilfreiche Links gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Fa-milie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de/kiz und bei der Agentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz.



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