Vorgang geprüft: Seemann-Wahl war rechtlich in Ordnung
Die Wahl von Ralf Seemann zum zweiten hauptamtlichen Beigeordneten der Stadt Neuwied ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies teilte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier jetzt der Stadtverwaltung mit.

Neuwied. Die Behörde hat den Sachverhalt geprüft, weil der Vorsitzende der AfD-Fraktion René Bringezu Beschwerde gegen die Wahl im November vergangenen Jahres im Stadtrat eingelegt hatte.
Im Ergebnis kam die ADD unter anderem zu dem Schluss, dass der Vorwurf, Seemann habe den Ausschreibungstext selbst verfasst, nicht bestätigt wurde. Ebenso sieht die Aufsichtsbehörde den Informationsanspruch des Stadtrates durch die Verwaltung im Vorfeld der Wahl ausreichend gewährleistet. Da sie auch darüber hinaus keine verfahrensrechtlichen Gründe für eine Beanstandung der Wahl Seemanns erkennen konnte, erklärte die ADD die Wahlbeschwerde für unbegründet.
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