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Nachricht vom 06.02.2020    

Vorsicht Glatteis: Was Autofahrer jetzt wissen müssen

Durch die frostigen Temperaturen sind Autofahrerinnen und Autofahrer momentan besonderen Witterungsbedingungen ausgesetzt: In der kalten Jahreszeit kommt es oft zur Bildung von Glatteis. Das Risiko für alle Verkehrsteilnehmenden steigt dann dramatisch an. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert über die richtige Verhaltensweise bei Glatteis.

Vorsicht bei Glatteis (Symbolbild: Pixabay/Markus Sch)

Kreisgebiet. Glatteis gilt als gefährlichstes Wetter im Winter. Bereits ab Oktober müssen sich Autofahrerinnen und Autofahrer auf Glatteis einstellen. Gefahren und Unfälle drohen vor allem bei plötzlichem Wetterwechsel, wenn bei steigenden Außentemperaturen Regen auf die noch gefrorene Fahrbahn fällt. Besonders gefährlich ist Regen aufgrund der schnell sinkenden Temperaturen in den Abendstunden. Sogar bei Plustemperaturen der Luft von 2 Grad muss mit Eis gerechnet werden.

Vorbereitung ist alles
Damit alle Verkehrsteilnehmenden auch bei Glatteis gut und sicher ans Ziel gelangen, sollten bestimmte Vorkehrungen getroffen werden. In Deutschland gilt die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“. Das heißt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf nur gefahren werden, wenn die Reifen eine M+S-Kennzeichnung tragen. Noch besser ist, wenn sich das neue Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, auf dem Reifen befindet. Winterreifen ohne Bergpiktogramm haben bis zum 30.09.2024 Bestandschutz. In der Praxis ergänzt das Bergpiktogramm die M+S Kennzeichnung. Die Faustregel „Von O bis O“, von Oktober bis Ostern, dient als Orientierungshilfe, den idealen Zeitpunkt für den Reifenwechsel zu beherzigen. Unbedingt empfehlenswert sind darüber hinaus ausreichend Frostschutzmittel für die Scheibenwaschanlage, ein Handfeger zur Schneebeseitigung auf Scheiben, Dach und Haube sowie ein Eiskratzer.



Richtige Verhaltensweise bei Glatteis
Die wichtigste Regel bei Glatteis lautet: Geschwindigkeit anpassen und Abstand zum Vordermann halten. Dies verschafft eine nötige Reaktionszeit, falls das Auto ins Schleudern gerät. Zudem sind abrupte Lenkbewegungen zu vermeiden. Fahrassistenzsysteme wie ESP (elektronisches Stabilitätsprogramm) oder ABS (Antiblockiersystem) sind bei spiegelglatter Fahrbahn wirkungslos. Deshalb erhöht dosiertes Bremsen die Sicherheit erheblich. Tritt Glatteis überraschend auf, so empfiehlt der ACE eine kurze Pause einzulegen, um sich auf die veränderten Witterungsbedingungen einzustellen.

Haftung bei Unfällen
Trotz bester Vorbereitung und Ausrüstung lässt sich ein Glatteis-Unfall manchmal nicht vermeiden. In diesem Fall liegt die Schuld nicht unbedingt immer bei dem Autofahrenden. Nach Angaben des ACE-Verkehrsrechtsexperten Hannes Krämer kann ein Verkehrsrichter beispielsweise nicht einfach davon ausgehen, dass ein Kraftfahrer fahrlässig mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen ist, etwa weil dieser beim Überholen ins Schleudern geriet. Wer jedoch einen Unfall nicht selbst auslöst, sondern zum Beispiel in ein vor ihm ins Schleudern geratenes Fahrzeug hineinfährt, muss sich wegen anzulastender Teilschuld wenigstens an der Schadensregulierung mit beteiligen. (PM)


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