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Nachricht vom 09.12.2019    

BfDI verhängt Geldbuße gegen 1&1 Telecom GmbH in Millionenhöhe

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat den Telekommunikationsdienstleister 1&1 Telecom GmbH mit einer Geldbuße in Höhe von 9.550.000 Euro belegt. Dies geht aus einer Pressemitteilung des BfDI hervor.

Bundesbeauftragte Ulrich Kelber hat eine Millionenstrafe verhängt. Foto: Bundesregierung/Kugler

Montabaur. Zur Begründung wird genannt, das Unternehmen hatte keine hinreichenden technisch-organisatorischen Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass Unberechtigte bei der telefonischen Kundenbetreuung Auskünfte zu Kundendaten erhalten können.

„Datenschutz ist Grundrechtsschutz. Die ausgesprochenen Geldbußen sind ein klares Zeichen, dass wir diesen Grundrechtsschutz durchsetzen werden. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt uns die Möglichkeit, die unzureichende Sicherung von personenbezogenen Daten entscheidend zu ahnden. Wir wenden diese Befugnisse unter Berücksichtigung der gebotenen Angemessenheit an“, sagte der Bundesbeauftragte Ulrich Kelber.

Im Fall von 1&1 Telecom GmbH hatte der BfDI Kenntnis erlangt, dass Anrufer bei der Kundenbetreuung des Unternehmens allein schon durch Angabe des Namens und Geburtsdatums eines Kunden weitreichende Informationen zu weiteren personenbezogenen Kundendaten erhalten konnten. In diesem Authentifizierungsverfahren sieht der BfDI einen Verstoß gegen Artikel 32 DSGVO, nach dem das Unternehmen verpflichtet ist, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten systematisch zu schützen.




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Nachdem der BfDI den unzureichenden Datenschutz bemängelt hatte, zeigte sich 1&1 Telecom GmbH einsichtig und äußerst kooperativ. In einem ersten Schritt wurde zunächst der Authentifizierungsprozess durch die Abfrage zusätzlicher Angaben stärker abgesichert.

Die Strafe war laut BfDI geboten, da der gesamte Kundenbestand betroffen war. Da das Unternehmen kooperativ war, blieb die Geldbuße nach Auskunft im unteren Bereich des möglichen Rahmens. Weitere Schritte zum besseren Schutz der Kundendaten werden derzeit in Abstimmung mit dem BfDI erarbeitet und umgesetzt. PM/red


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