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Nachricht vom 19.11.2019    

Steigende Ausgaben für Jugendhilfe im Landkreis Neuwied

In seiner letzten Sitzung in diesem Jahr hat sich der Jugendhilfeausschuss für den Kreisjugendamtsbezirk mit den Ansätzen für die Jugendhilfe im Nachtrag 2019 und dem Haushalt 2020 beschäftigt.

Kreis Neuwied. Nachdem sich bereits im Jahre 2018 eine Steigerung bei den Hilfen zur Erziehung abzeichnete, hat sich diese Entwicklung im Jahre 2019 fortgesetzt, so die Vertreter des Kreisjugendamtes, Jürgen Ulrich und Uwe Kukla, dem weiter steigenden Hilfebedarf, allerdings auch der wachsenden Komplexität von Fällen geschuldet, die Hilfen mit einem entsprechenden Kostenaufwand erfordern. Dabei liegt der Schwerpunkt des Kreisjugendamtes weiterhin in der Unterstützung der Familien durch ambulante Hilfen, die einen großen Teil des Anteils an den Hilfen zur Erziehung darstellen.

Daneben beeinflussen aber wieder auch gesetzliche Änderungen die Entwicklung des Jugendhilfeetats. So führt die Ausweitung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz im Jahre 2017 mittlerweile jährlich zu einer Verdoppelung des Aufwandes gegenüber den Vorjahren. „Wieder einmal führt die Erweiterung von Leistungsansprüchen dazu, dass die Kommunen am Ende draufzahlen“, so Landrat Achim Hallerbach.

Einen konstant steigenden Anteil an den gesamten Jugendhilfeaufwendungen mit mittlerweile 57 Prozent des gesamten Etats nimmt der Kreisanteil an den Personalkosten für Kindertagesstätten ein. Sowohl die Erweiterung der Leistungsansprüche, die demografische Entwicklung sowie der Zuzug von Familien in den Landkreis Neuwied führen zu einer konstant steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten.



Damit einher geht natürlich auch ein stetig steigender Aufwand für die Personalkosten in Kindertagesstätten. Vor diesem Hintergrund blickt Landrat Hallerbach auch mit Sorge auf etwaige Mehrbelastungen, die sich aus den Regelungen des sogenannten „Kita-Zukunftsgesetzes“ ergeben. Bereits bei der Einführung der Elternbeitragsfreiheit sollten die Kommunen einen finanziellen Ausgleich erhalten. Tatsächlich decken die durch das Land gewährten Ausgleichszahlungen nicht die Mehrbelastungen, die dem Kreis Neuwied entstehen. Darin sieht der Landrat auch eine Pflichtverletzung des Landes in der Frage der Konnexität, denn „wer bestellt, der muss auch zahlen“.

„Vor diesem Hintergrund müssen wir auch in den kommenden Jahren mit weiter steigenden Jugendhilfeaufwendungen rechnen, ohne dass wir hier nennenswerte Einflussmöglichkeiten haben. Die Kreise bleiben weiterhin auf den Kosten sitzen“, so Landrat Achim Hallerbach.



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