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Nachricht vom 25.10.2019    

Kreis spannt Rettungsschirm über den ÖPNV in Neuwied

Die gute Nachricht vorweg: für die Nutzer des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) in der Stadt Neuwied sowie in der Schülerbeförderung wird sich nichts ändern. Der Kreisausschuss stand in seiner jüngsten Sitzung vor der wichtigen Frage wie der ÖPNV aufgrund wirtschaftlicher Probleme des privaten Betreibers weiter gesichert werden kann. Und entschied dafür, dass es bis Juli 2020 eine Interimslösung geben wird bei der der Landkreis mit maximal 50.000 Euro monatlich in die Stützung des Busverkehrs einsteigt.

Symbolfoto

Neuwied. Das Unternehmen MVB, welches zu 90 Prozent der Firma Zickenheiner gehört, hatte dem Kreis kürzlich mitgeteilt, dass es aufgrund nicht ausreichender Finanzierbarkeit zum 1. November den allgemeinen ÖPNV sowie die gesamte Schülerbeförderung im ÖPNV einstellen müsse.

Landrat Achim Hallerbach, der nach dieser Nachricht sofort gemeinsam mit dem 1. Kreisbeigeordneten und zuständigen Dezernenten Michael Mahlert ins Krisenmanagement einstieg, erinnerte an vergleichbare Sachverhalte vor rund zwei Jahren: Bereits 2017 hatte der Kreisausschuss einer Interimsvereinbarung zwischen dem Landkreis Neuwied und der MVB, welches damals zu 90 Prozent der Firma Transdev gehörte, für Oktober bis Dezember 2017 zugestimmt. Dem vorangegangen war die Ankündigung der MVB, dass das Unternehmen nicht mehr in der Lage sei, die Verkehre eigenwirtschaftlich weiter zu betreiben. Damals wurde ein Ausgleichsbetrag in Höhe von 165.000 Euro gewährt.

Hallerbach erklärte die aktuelle Entwicklung: Eines der Hauptprobleme, so das Unternehmen, läge in nicht erhaltenden Fahrgeldeinnahmen aus dem VRM-Jobticket des Heinrich Hauses (Fahrgeldeinnahmen in Höhe von rund 190.000 EUR). Weiterhin fließen seit 2018 rund 200.000 EUR weniger allgemeine Fahrgeldeinnahmen aus dem Gesamteinnahmepool des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (VRM).

„Der Landkreis ist laut rheinland-pfälzischem Nahverkehrsgesetz Aufgabenträger des gesamten Schülerverkehrs und erfüllt hier eine Pflichtaufgabe. Anders ist es aber beim allgemeinen ÖPNV. Dieser stellt für den Kreis laut Gesetz eine freiwillige Aufgabe dar und wird deshalb eigenwirtschaftlich von einem Unternehmen, finanziert von den Erlösen unter anderem aus dem VRM, getragen. Und wenn wir uns nun mit so viel Geld einbringen dann spannen wir so zusagen eine Art „Rettungsschirm auf Zeit“ auf. Dieser soll gewährleisten, dass der ÖPNV in Neuwied weiterhin rollt. Diese Ausgaben sind für unseren Haushalt sehr schmerzlich aber es gibt nach eingehender Prüfung hierzu gar keine Alternative. Wir müssen Zustände wie sie in anderen Landkreisen aufgetreten sind unbedingt vermeiden. Wir wollen und können nicht zulassen, dass ab November keine Busse mehr in Neuwied fahren!“, machte der Landrat deutlich.

Gleichzeitig zur aktuellen Rettung des ÖPNV folgte der Kreisausschuss der Verwaltungsvorlage, nun in ein Prüfverfahren einzusteigen. Ein Planungsbüro soll bis Frühjahr 2020 untersuchen, nach welchem Modell der Stadtverkehr in Zukunft weiterbetrieben werden kann. Hallerbach sprach sich hier deutlich für eine ergebnisoffene Analyse aus: „Vor dem Hintergrund der immer weiter festzustellenden Konzentration auf dem Markt muss auch hier – ähnlich wie bei der Abfallwirtschaft – eine Kommunalisierung des ÖPNV mit in Betracht gezogen werden.“

Der 1. Kreisbeigeordnete und Verkehrsdezernent Michael Mahlert betonte: „Bei allen Überlegungen werden wir sowohl die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger als auch die Finanzierbarkeit aller Möglichkeiten unter besonderer Beteiligung der Stadt Neuwied prüfen. Wir werden unmittelbar mit der Planung beginnen. Hierzu gehört auch die Einbindung des zuständigen Fachausschusses für den ÖPNV. Und ich hoffe, dass wir dann im Frühjahr eine Basis für die weitere Vorgehensweise gefunden haben“. PM


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