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Nachricht vom 20.09.2019    

Fahrzeuge per Internet zulassen

Das Projekt „i-Kfz“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur verfolgt das Ziel, die Fahrzeugzulassung einfacher, bequemer und effizienter zu machen. Der erste Schritt im Jahr 2015 ermöglichte die Außerbetriebssetzung über Online-Portale. Mit der zweiten Stufe, die im Oktober 2017 in Kraft trat, war auch die Wiederzulassung auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk per Internet möglich.

Symbolfoto

Neuwied. Zwei Jahre später bietet Stufe drei jetzt ab dem 1. Oktober diesen Jahres noch weitere Möglichkeiten wie die Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung. Damit ist es jetzt auch möglich, als neuer Halter das Fahrzeug bei der Verwendung desselben Kennzeichens online umschreiben zu lassen und direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen.

Diesen Service stellt die Stadtverwaltung Neuwied ab dem 1. Oktober zur Verfügung. Dafür ist neben den bisherigen Unterlagen für eine Zulassung notwendig: ein neuer Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, ein Fahrzeug mit Erstzulassung nach dem 1. Januar 2015 und die Möglichkeit der Online-Bezahlung. Wer jedoch lieber persönlich im Bürgerbüro der Stadt vorbeischauen möchte, kann, um Wartezeiten zu verkürzen, online im Vorfeld einen Termin vereinbaren. Der gilt nicht nur für den Bereich Fahrzeugzulassungen, sondern für alle Servicebereiche des Bürgerbüros.


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