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Nachricht vom 29.06.2019    

Verkehrsminister Wissing will Carsharing ermöglichen

Der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) will es Städten und Gemeinden leichter machen, Carsharing-Angebote einzurichten. Wissing hat dazu einen ersten Entwurf zur Änderung des Landesstraßengesetztes im Kabinett vorgelegt. Er sieht vor, Kommunen die Einrichtung von Carsharing-Stationen an Landes-, Kreis- oder Gemeindestraßen in ihrem Gemeindegebiet per „Sondernutzungserlaubnis“ zu ermöglichen.

Carsharing: Es geht darum, die Mobilität auf allen Ebenen zu verbessern und neuen Konzepten den Weg zu ebnen. (Symbolfoto: Pixabay)

Mainz. Der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) will es Städten und Gemeinden leichter machen, Carsharing-Angebote einzurichten. Es gehe darum, die Mobilität auf allen Ebenen zu verbessern und neuen Konzepten den Weg zu ebnen. „Wir wollen das Verkehrsangebot in Rheinland-Pfalz auf allen Ebenen verbessern. Carsharing und andere Formen neuer Mobilität finden wir heute vor allem in den größeren Städten. Es ist das Ziel der Landesregierung, diese Mobilitätsangebote auch im ländlichen Raum zu ermöglichen“, sagte Wissing. Neben dem Ausbau des ÖPNV und Investitionen in die Straßen- und Radwegeinfrastruktur widme sich die Landesregierung auch alternativen Konzepten. „Vor allem dort, wo im ländlichen Raum Bevölkerungskonzentrationen vorhanden seien, etwa im Kernbereich von Orten mit mehr als 2.000 Einwohnern, können solche Angebote erfolgreich sein“, so der Minister.

Angebote erweitern
Wissing hat dazu einen ersten Entwurf zur Änderung des Landesstraßengesetztes im Kabinett vorgelegt. Er sieht vor, Kommunen die Einrichtung von Carsharing-Stationen an Landes-, Kreis- oder Gemeindestraßen in ihrem Gemeindegebiet per „Sondernutzungserlaubnis“ zu ermöglichen. Bisher sind Carsharing-Stationen nur im Zuge von Bundesstraßen oder auf Privatflächen möglich. Mit der Ausdehnung auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen wolle man das Angebot für Städte wie für Kommunen im ländlichen Raum erweitern. Sondernutzungen an Landes-, Kreis- oder Gemeindestraßen werden im Straßenrecht von der Gemeinde oder zuständigen Straßenbaubehörde erteilt, wenn die Nutzung über die übliche Nutzung einer Straße, den Gemeingebrauch, hinausgeht. Die Auswahl geeigneter Flächen können die Kommunen eigenständig treffen.



Auf Carsharing-Anbieter zugehen
Kommunen, die nicht an einer Bundesstraße liegen, erhielten so erstmals die Möglichkeit, Carsharing-Stationen an Straßen in ihrer Gemeinde einzurichten. Für größere Städte birgt die geplante Gesetzesänderung die Möglichkeit, Carsharing nicht nur an zentralen Hauptstraßen einzurichten, sondern beispielsweise auch an Gemeindestraßen in Neubau- oder Wohngebieten. Gleichzeitig eröffne die Gesetzesänderung die Möglichkeit, dass Kommunen selbst aktiv werden und auf Carsharing-Anbieter zugehen, um eine Station in der Gemeinde einzurichten. Bisher können Kommunen Sondernutzungserlaubnisse nur auf Antrag erteilen. Nach der Vorlage im Kabinett geht der Gesetzesentwurf zunächst in die Verbände-Anhörung.



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