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Nachricht vom 06.05.2019    

Klage der Grünen gegen Ortsgemeinde Straßenhaus gescheitert

Im Jahr 2018 verklagte die Fraktion „Bündnis90/Die Grünen“ die Ortsgemeinde Straßenhaus. Vor Gericht stellte sich heraus, dass sämtliche Vorwürfe gegen die Ortsgemeinde in keinster Weise haltbar waren. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat vielmehr in seinen Entscheidungen zu der Klage der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ gegen die Ortsgemeinde Straßenhaus festgestellt, dass seitens der Klägerin, der „Fraktion Bündnis90/Die Grünen“, „keine hinreichende Rücksicht auf die Interessen der Gemeinde genommen“ wurde. So heißt es wörtlich im Beschluss des Verwaltungsgerichts.

Streitpunkt B 256 und die geplante Ortsumgehung.

Straßenhaus. „Ferner stellt das Gericht klar, dass sich die seitens der Klägerin „Fraktion Bündnis90/Die Grünen“ geforderte Kostenerstattung der Rechtsanwaltsgebühren gegenüber der Gemeinde ebenfalls als rücksichtslos erweist. Außerdem sollten die Kosten für ein Schreiben des beauftragten Rechtsanwaltes im Auftrag der Bürgerinitiative „Zukunft für Straßenhaus“ an den Bundesverkehrsminister ebenfalls auf die Ortsgemeinde abgewälzt werden. Auch dies wies das Gericht zurück.

Sämtliche nachfolgenden, seitens der Fraktion „Bündnis90/Die Grünen“ eingeleiteten Beschwerdeverfahren wurden vom Oberverwaltungsgericht Koblenz, wie auch zuvor vom Verwaltungsgericht Koblenz, abgewiesen. Dies hielt die Fraktion „Bündnis90/Die Grünen“ aber trotzdem nicht ab, öffentlich in einer Pressemitteilung eine vermeintliche Zahlungspflicht der Gemeinde zu behaupten und zu fordern.

Solche Handlungsweisen sind in Ortsgemeinderäten, in welchen einzig und allein die Interessen der Ortsgemeinde im Mittelpunkt stehen sollten, durchaus unüblich. Deshalb stellt sich die berechtigte Frage, was treibt die beiden Mitglieder der Fraktion „Bündnis90/Die Grünen“ des Gemeinderates Straßenhaus zu ihrer rücksichtslosen Handlungsweise an?




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Die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ hat in ihrer ersten Mitgliedschaft im Ortsgemeinderat Straßenhaus seit 2014 zudem häufig die Aufsichtsbehörden eingeschaltet. Waren deren Antworten nicht genehm? Mussten deshalb die Gerichte bemüht werden? Das Verwaltungsgericht sieht hier subjektive Interessen vorangestellt. Wenn das zutrifft, bleibt nur als Fazit: Außer Spesen nix gewesen! Und: Solche Verhaltensweisen sind eines Ratsmitgliedes nicht würdig!“
(PM der Fraktionen Wählergruppe Haas und CDU im Gemeinderat der Ortsgemeinde Straßenhaus)


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