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Nachricht vom 21.02.2019    

Fahrspureinengung im Bereich der Wiedbrücke Irlich

Im Bereich der Wiedbrücke Irlich sind weitere verkehrseinschränkende Maßnahmen erforderlich. Diese haben sich auf Grund von Untersuchungen ergeben, welche im Vorfeld der Instandsetzungsplanung des Bauwerks Wiedbrücke Irlich durchzuführen waren.

Symbolfoto

Neuwied. Die im Jahr 1964 errichtete Wiedbrücke wurde aufgrund der „Richtlinie des Bundes zur Untersuchung von Straßenbrücken im Bestand“ (Nachrechnungsrichtlinie) zur Bewertung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit hin überprüft.

Infolge dieser Überprüfung wurden lokale Defizite festgestellt, die im Rahmen einer Instandsetzung des Bauwerks ab dem III. Quartal 2019 behoben werden sollen. Bis dahin ist es jedoch erforderlich, beide Fahrspuren auf der Brücke auf 3,25 Meter je Fahrtrichtung einzuengen, so dass der Verkehr zur Querschnittsmitte des Brückenüberbaus verlagert wird. Dies erfolgt durch entsprechende Gelbmarkierung und das Aufstellen von Baken auf beiden Fahrstreifen der B 42 in der 9. und 10. Kalenderwoche 2019.



Das festgestellte Defizit kann mit dieser Maßnahme bis zur Instandsetzung zunächst kompensiert werden. Ziel ist es, dass nach erfolgter Instandsetzung das Bauwerk dem Verkehrsteilnehmer wieder uneingeschränkt zur Verfügung steht. Der LBM Cochem-Koblenz bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Durchführung der notwendig gewordenen verkehrseinschränkenden Maßnahmen.


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